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Liebe Bürgerinnen und Bürger!

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Gelegenheitsverkehr mit Kraftomnibussen - EU-Gemeinschaftslizenz: Änderung beantragen
[Nr.99084026011000 ]

Sie haben eine EU-Gemeinschaftslizenz für den grenzüberschreitenden Gelegenheitsverkehr, bei der sich die Rahmenbedingungen verändern? Dann müssen Sie die Veränderungen melden oder genehmigen lassen.

Zuständige Stelle

Landkreise und kreisfreie Städte

Voraussetzungen

  • Sie verfügen bereits über eine EU-Gemeinschaftslizenz.
  • In Ihrem Unternehmen finden grundlegende Änderungen statt.

Kosten

  • Die Höhe der Kosten hängt von der Dauer der Genehmigung und der Anzahl der Fahrzeuge ab.

    Gebühr: Mindestens 100,00 EUR, höchstens 1456,00 EUR. (Vorkasse: nein)

Volltext

Wenn Sie für den grenzüberschreitenden Gelegenheitsverkehr innerhalb der Europäischen Union (EU) eine EU-Gemeinschaftslizenz haben, müssen Sie grundlegende Änderungen in Ihrem Unternehmen genehmigen lassen. Dies ist zum Beispiel der Fall bei:

  • Erweiterung oder wesentlicher Änderung des Unternehmens 
  • geplanter Übertragung der Rechte und Pflichten der EU-Gemeinschaftslizenz
  • Übertragung der Betriebsführung

Geringfüge Änderungen, zum Beispiel bei den Beförderungsbedingungen, teilen Sie der zuständigen Behörde lediglich mit.

Zum Gelegenheitsverkehr gehören:

  • Ausflugsfahrten 
  • Ferienreisen
  • Fahrten mit Mietbussen

Es werden Fahrten mit Kraftfahrzeugen durchgeführt, die nach ihrer Bauart und Ausstattung zur Beförderung von mehr als 9 Personen einschließlich Fahrerin oder Fahrer geeignet und bestimmt sind.