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Liebe Bürgerinnen und Bürger!

Verwaltungsleistungen sind bitte der aufgeführten Dienstleistungsliste des MV-Bürgerserviceportals zu entnehmenFinden Sie etwas nicht, dann schreiben Sie uns gern eine Email an info@lk-seenplatte.de  oder rufen Sie uns unter der Telefonnummer 0395 570870 an. 

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Grundwasser: Entnahme melden
[Nr.99129058261000 ]

Die erlaubnisfreie Entnahme von Grundwasser ist anzuzeigen.

Zuständige Stelle

Wasserrechtliche Entscheidungen treffen die zuständigen Wasserbehörden. Dies sind in der Regel die Landräte der Landkreise oder die Oberbürgermeister der kreisfreien Städte.

Verfahrensablauf

Eine erlaubnisfreie Benutzung können Sie bei Ihrer zuständigen Wasserbehörde anzeigen. Allgemein ergibt sich folgender Verfahrensablauf:

  • Senden Sie Ihre Anzeige mit den erforderlichen Unterlagen an die zuständige Wasserbehörde.
  • Die zuständige Wasserbehörde
    • prüft die Vollständigkeit Ihrer Anzeige und Ihrer Unterlagen und kontaktiert Sie bei fehlenden Angaben oder Unterlagen,
    • prüft Ihren Antrag aus wasserwirtschaftlicher und wasserrechtlicher Sicht und beteiligt gegebenenfalls weitere Stellen,
    • entscheidet, ob sie Auflagen zur Gewässerbenutzung erteilen oder das Vorhaben untersagen muss.
  • Über die Bestätigung des Anzeigeneingangs und der Vollständigkeit der eingereichten Unterlagen hinaus muss die Wasserbehörde bei einem anzeigepflichtigen Vorhaben nicht in jedem Fall mit einem Verwaltungsakt reagieren.
  • Gegebenenfalls erhalten Sie einen Bescheid über die Verwaltungsgebühren.

Erforderliche Unterlagen

  • Übersichts- oder Lageplan / Angaben über die Lage der Entnahmestelle 
  • Beschreibung des Vorhabens
    • Auskunft über die beabsichtigte Entnahmemenge (in m³ pro Stunde / pro Tag und/oder pro Jahr) 
    • Auskunft über den Entnahmezeitraum (ganzjährig / saisonal / nur in einem bestimmten Zeitraum)
    • Angaben zur Verwendung des Wassers (Zweck der Grundwasserentnahme)
  • Zustimmungserklärung der Grundstückseigentümer, wenn in das Vorhaben Flurstücke einbezogen werden, die nicht der anzeigenden Person gehören

Kosten

  • Weitere Gebühren können bei Erteilung von Auflagen und Anordnungen durch die Wasserbehörde entstehen.

    Verwaltungsgebühr: Mindestens 20,00 EUR, höchstens 250,00 EUR. (Vorkasse: nein)


Spezielle Hinweise für Mecklenburgische Seenplatte:

Für die Registrierung einer Anzeige nach § 32  Wassergesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern (LWaG)  gilt die Wasserwirtschaftskostenverordnung - WaKostVO M-V , Tarifstelle 238 (20 bis 250 Euro).

Formulare

Die Anzeige kann über einen Onlinedienst erfolgen. Für einige, oft wiederkehrende Fälle, halten manche untere Wasserbehörden auch Vordrucke bereit. Bitte erkundigen Sie sich.

Rechtsbehelf

Widerspruch, sofern ein Verwaltungsakt ergangen ist

Urheber

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Spezielle Hinweise für Mecklenburgische Seenplatte:

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