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Liebe Bürgerinnen und Bürger!

Verwaltungsleistungen sind bitte der aufgeführten Dienstleistungsliste des MV-Bürgerserviceportals zu entnehmen. Finden Sie etwas nicht, dann schreiben Sie uns gern eine Email an info@lk-seenplatte.de  oder rufen Sie uns unter der Telefonnummer 0395 570870 an. 

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Zahnarzt und Zahnärztin: Zulassung zur Staatlichen Prüfung beantragen
[Nr.99018094007000 ]

Sie möchten die staatliche zahnärztliche Prüfung absolvieren? Dann müssen Sie sich schriftlich anmelden. Näheres erfahren Sie hier.

Online-Dienste

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Dokumente und Formulare

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Zuständige Stelle

Landesamt für Gesundheit und Soziales (Landesprüfungsamt für Heilberufe)

Verfahrensablauf

Die Zulassung zur zahnärztlichen Prüfung müssen Sie schriftlich beantragen. Reichen Sie Ihren Antrag mit den erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Stelle ein.

Voraussetzungen

Damit Sie zur zahnärztlichen Prüfung zugelassen werden, müssen Sie dem Antrag die benötigten Nachweise beifügen.

Erforderliche Unterlagen

1. Erster Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung

  • ein Identitätsnachweis
  • der Nachweis der Hochschulzugangsberechtigung und bei Zeugnissen, die im Ausland erworben worden sind, auch der Anerkennungsbescheid der nach Landesrecht zuständigen Stelle
  • das Studienbuch oder die Unterlagen, die an der jeweiligen Universität zum Nachweis der Studienzeiten an die Stelle des Studienbuches treten
  • die Bescheinigungen nach dem Muster der Anlage 5 oder eine zusammenfassende Bescheinigung nach dem Muster der Anlage 6 über die regelmäßige und erfolgreiche Teilnahme an den nach Anlage 1 vorgeschriebenen Unterrichtsveranstaltungen, der Nachweis über die Ausbildung in Erster Hilfe
  • das Zeugnis über den Pflegedienst

2. Zweiter Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung

  • ein Identitätsnachweis
  • das Studienbuch oder die Unterlagen, die an der jeweiligen Universität zum Nachweis der Studienzeiten an die Stelle des Studienbuches treten
  • die Bescheinigungen nach dem Muster der Anlage 5 oder eine zusammenfassende Bescheinigung nach dem Muster der Anlage 7 über die regelmäßige und erfolgreiche Teilnahme an den nach Anlage 2 vorgeschriebenen Unterrichtsveranstaltungen
  • das Zeugnis über das Bestehen des Ersten Abschnitts der Zahnärztlichen Prüfung

3. Dritter Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung

  • ein Identitätsnachweis
  • das Studienbuch oder die Unterlagen, die an der jeweiligen Universität zum Nachweis der Studienzeiten an die Stelle des Studienbuches treten
  • die Bescheinigung nach dem Muster der Anlage 5 oder eine zusammenfassende Bescheinigung nach dem Muster der Anlage 8 über die regelmäßige und erfolgreiche Teilnahme an den nach Anlage 3 vorgeschriebenen Unterrichtsveranstaltungen und die erfolgreiche Teilnahme an Unterrichtsveranstaltungen an den in Anlage 4 genannten Fächern und Querschnittbereichen,
  • der Nachweis nach dem Muster der Anlage 12 über den Erwerb der Sachkunde im Strahlenschutz für das Anwendungsgebiet Intraorale Röntgendiagnostik mit dentalen Tubusgeräten, Panoramaschichtaufnahmen, Fernröntgenaufnahmen des Schädels
  • das Zeugnis über das Bestehen des Zweiten Abschnitts der Zahnärztlichen Prüfung
  • das Zeugnis über die Famulatur

Formulare

  • Formulare / Online-Dienste vorhanden: Ja
  • Schriftform erforderlich: Ja
  • Formlose Antragsstellung möglich: Nein
  • Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Rechtsbehelf

  • Widerspruch

Volltext

Die zahnärztliche Ausbildung schließt eine Staatsprüfung ein. Diese ist in drei Abschnitte unterteilt. Für die Zulassung zu der Prüfung müssen Sie sich schriftlich anmelden. Der Nachweis über die bestandene Prüfung ist Voraussetzung für die Approbation als Zahnarzt oder Zahnärztin.