Für die Erlaubnis zur Finanzanlagenvermittlung nach § 34f Abs.1 GewO ist gemäß § 34f Absatz 2 Nr.4 GewO eine vor der Industrie- und Handelskammer erfolgreich abgelegte Sachkundeprüfung nachzuweisen.
IHK Rostock, IHK Schwerin oder IHK Neubrandenburg für das östliche Mecklenburg-Vorpommern in Verbindung
Durch die Sachkundeprüfung erbringt der Prüfling den Nachweis, über die zur Ausübung der in § 34f Absatz 1 der Gewerbeordnung genannten Tätigkeiten erforderlichen fachspezifischen Produkt- und Beratungskenntnisse zu verfügen.
Gegenstand der Sachkundeprüfung sind:
- Erstellung von Kundenprofilen, Bedarfsermittlung,
- Lösungsmöglichkeiten,
- Produktdarstellung und Information;
- fachliche Kenntnisse auf folgenden Gebieten, insbesondere in Bezug auf rechtliche Grundlagen und steuerliche Behandlungen:
- Beratung und Vermittlung von Finanzanlagen, die in § 34f Absatz 1 Satz 1 der Gewerbeordnung genannt sind,
- offene Investmentvermögen im Sinne des § 1 Absatz 4 des Kapitalanlagegesetzbuchs und die Möglichkeiten der staatlichen Förderung,
- geschlossene Investmentvermögen im Sinne des § 1 Absatz 5 des Kapitalanlagegesetzbuchs,
- Vermögensanlagen im Sinne des § 1 Absatz 2 des Vermögensanlagengesetzes.
Anmeldung bei der Industrie- und Handelskammer
Sachkundeprüfung IHK: je nach Prüfungsumfang 220 - 370 Euro
Gebührensatzung der Industrie- und Handelskammern Mecklenburg-Vorpommern
MInisterium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Mecklenburg-Vorpommern