Jugendarbeitsschutzuntersuchungen
Die Jugendarbeitsschutzuntersuchung ist lt. § 32 Jugendarbeitsschutzgesetz eine Pflichtuntersuchung für alle Jugendlichen bis zum 18. Lebensjahr als Voraussetzung zur Aufnahme einer Lehrausbildung. Diese Untersuchung ist Aufgabe des Kinder- bzw. Hausarztes oder des Arbeitsmediziners, kann u.a. auch im Gesundheitsamt durchgeführt werden.
Was erwartet Sie?
- eingehende Beratung
- evtl. Teilkörperuntersuchung / Ganzkörperuntersuchung
- evtl. Blutentnahme
- Prüfung von Gewicht und Größe
- Seh- und Hörtest
- Urinuntersuchung
Was müssen Sie mitbringen?
Zum vereinbarten Untersuchungstermin bringen Sie mit:
- Personalausweis
- Impfausweis
- Relevante Epikrisen, Haus- und Facharztbefunde
- Brille
- Untersuchungsberechtigungsschein und Anamnesebogen, erhältlich beim zuständigen Einwohnermeldeamt ihres Wohnortes
Diese Untersuchung ist für die Jugendlichen kostenfrei!
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