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Sachgebiet Controlling/Planung/IT

"Gut vorbedacht - schon halb gemacht" sagt der Volksmund und auch Jugendhilfe muss geplant werden, um die gesetzten Ziele zu erreichen. Insofern hat das Sachgebiet die Aufgabe, zu planen mit welchen Mitteln das Ziel erreicht werden kann, wie diese Mittel angewendet werden können, und wie man das Erreichte kontrollieren kann (Steuerung).

Aufgabengebiete sind dabei:

Controlling und IT-Bereich

Jugendhilfeplanung

Jugendhilfeplanung ist ein Instrument zur systematischen, innovativen und damit zukunftsgerichteten Entwicklung aller Handlungsfelder der Jugendhilfe. Das Ziel besteht darin, positive Lebensbedingungen für junge Menschen und ihre Familien zu erhalten oder zu schaffen (§ 1 SGB VIII) und ein qualitativ und quantitativ bedarfsgerechtes Jugendhilfeangebot rechtzeitig und ausreichend zur Verfügung zu stellen (§ 79 SGB VIII).

Jugendhilfeplanung ist eine Fachplanung, bei der es um die Entwicklung von Strategien zur Lösung komplexer Aufgaben der Jugendhilfe geht. Dazu gehören Bestands-, Bedarfs-, Sozialraum- und Zielgruppenanalysen, aufgaben- und organisationskritische Bewertungen der aktuellen Situation sowie konkrete Vorschläge zur Ausgestaltung und Qualifizierung der Angebote der Jugendhilfe.

Jugendhilfeplanung ist damit das zentrale Steuerungsinstrument der Kinder- und Jugendhilfe. Dabei gilt es sowohl gesellschaftliche Entwicklungen zu berücksichtigen, die das Leben der Kinder und Jugendlichen sowie deren Familien bedingen, als auch die fachliche Qualität und den dafür notwendigen Standard in den Diensten, Maßnahmen und Angeboten der kommunalen Jugendhilfe stetig weiter zu entwickeln.


Handreichung zur Anerkennung gem. § 75 SGB VIII

Handreichung Antrag auf Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gem. § 75 SGB VIII Antragsformular

Handreichung zur Anerkennung gem. § 75 SGB VIII / Ablaufschema

Strukturmodell der Jugendhilfeplanung im LK MSE

Evaluation der »Jugendhilfeplanung - Bedarf - Jugendförderung 2016 ff. im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte Teil I« vom 01.09.2016 (Stand 06.12.2019)

Jugendhilfeplanung - Bestand - Jugendförderung 2022 im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte (Stand 30.06.2022)

Wirtschaftliche Jugendhilfe

Diese Jugendhilfeleistungen können in Form von pädagogischen, therapeutischen, ambulanten, teil- und vollstationären Hilfen gewährt werden. Die Ermittlung des Jugendhilfebedarfs erfolgt in der Regel durch den Sozialen Dienst.

Bei einer teilweisen oder vollständigen Hilfeleistung außerhalb des Elternhauses wird die Kostenbeteiligung der jungen Menschen und ihrer Eltern unter Berücksichtigung des verfügbaren Einkommens überprüft.

Ob und in welcher Höhe die Heranziehung erfolgt, richtet sich insbesondere nach der Art der Jugendhilfe und der Höhe des Einkommens.