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Gleichstellungsbeauftragte

Anja Bugenhagen

Als Gleichstellungsbeauftragte verstehe ich mich als Interessenvertreterin von Frauen und Männern, Mädchen und Jungen jedes Alters und jeder sozialen Lage bei Fragen und Problemen der Gleichberechtigung im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte.

Gerne bin ich für Sie / euch da, wenn:

  • Hinweise und Unterstützung bei der Veränderung der derzeitigen Situation gewünscht werden
  • man sich benachteiligt fühlt
  • man körperlicher und/oder seelischer Gewalt ausgesetzt ist
  • Hilfe und Unterstützung bei der Durchsetzung der Rechte benötigt wird
  • Informationen und Auskünfte benötigt werden
  • Kontakte zu Frauengruppen, Verbänden oder Vereinen gesucht werden
  • man sich eine eigene Existenz aufbauen möchte
  • Anregungen und Vorschläge da sind, die die Situation von Frauen und Mädchen verbessern können
  • einfach mal jemand benötigt wird zum Zuhören

Rechtliche Grundlagen

Grundgesetz
Die Aufgabe der Gleichstellungsbeauftragten ist in Artikel 3, Absatz 2 des Grundgesetzes definiert:

„Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.“

Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern §118

  1. Die Förderung der tatsächlichen Gleichstellung von Frauen und Männern ist auch eine Aufgabe der Landkreise. Dafür bestellen die Landkreise hauptamtliche Gleichstellungsbeauftragte, die sie für diese Arbeit in Vollzeit beschäftigen. Die zur Bewältigung ihrer Arbeit erforderliche personelle Unterstützung für die Sachbearbeitung ist von den Landkreisen sicherzustellen und die personelle Vertretung für die Gleichstellungsbeauftragte ist zu regeln. Die Gleichstellungsbeauftragte ist mit den zur Erfüllung ihrer Aufgaben notwendigen räumlichen und sächlichen Mitteln auszustatten.
  2. Die Bestellung erfolgt, soweit nicht durch die Hauptsatzung eine Übertragung auf den Kreisausschuss stattgefunden hat, durch den Kreistag. Die Aufhebung der Bestellung bedarf eines Beschlusses mit der Mehrheit von zwei Dritteln aller Kreistagsmitglieder.
  3. Die Gleichstellungsbeauftragte ist Teil der Kreisverwaltung. Sie kann an den Sitzungen des Kreistages und der Ausschüsse teilnehmen. Ihr ist in Angelegenheiten ihres Aufgabenbereiches auf Wunsch das Wort zu erteilen.
  4. Der Gleichstellungsbeauftragten soll Gelegenheit gegeben werden, in grundlegenden Angelegenheiten ihres Aufgabenbereiches so rechtzeitig Stellung zu nehmen, dass ihre Stellungnahme bei der abschließenden Entscheidung berücksichtigt werden kann. Auf Verlangen der Gleichstellungsbeauftragten hat der Landrat gemäß § 107 Absatz 1 Satz 2 zu beantragen, Angelegenheiten nach Absatz 1 auf die Tagesordnung zu setzen, soweit nicht andere wichtige Belange entgegenstehen.
  5. Die Gleichstellungsbeauftragte ist bei der Ausübung ihrer Teilnahme- und Rederechte nach Absatz 3 sowie bei der Erstellung ihrer Stellungnahmen nach Absatz 4 weisungsfrei.
  6. Das Nähere regelt die Hauptsatzung.

Hilfe bei Gewalterfahrung

Hilfe bei Gewalterfahrungen

Internet: www.hilfe-bei-gewalt.de

Hilfetelefon gegen Kummer: 116 111
(kostenlose Beratung in 18 Fremdsprachen, 24 Stunden erreichbar)

(für Kinder und Jugendliche)

Elterntelefon: 0800 11 10 550

Sexueller Missbrauch: 0800 22 55 530

Gewalt gegen Frauen: 08000 116 016

Gewalt an Männern: 0800 12 39 900

Schwangere in Not: 0800 40 40 020

Tatgeneigte Personen: 0800 70 22 240

Medizinische Kinderschutzhotline: 0800 19 21 000
(für Angehörige)

Opfer-Telefon 116 006 

Alle Informationen werden selbstverständlich von mir vertraulich behandelt.


Info zur Kindererziehungszeit

Wer Kinder erzieht soll nicht benachteiligt werden.

Im Rahmen meiner Aufgaben als Gleichstellungsbeauftragte möchte ich Sie informieren, dass für Kindererziehungszeiten auf Antrag beim zuständigen Rententräger ggf. mehr Rente möglich ist.
Für die Kindererziehungszeiten werden grundsätzlich vom Bund Pflichtbeiträge an die Deutsche Rentenversicherung gezahlt und somit bei der Rente aufgrund von Beitragszeiten berücksichtigt.
Jedoch gibt es zusätzlich zu den Kindererziehungszeiten die Kinderberücksichtigungszeiten. Deshalb muss vor Beantragung der Regelaltersrente beim zuständigen Rententräger der Antrag V0800 auf Feststellung der Erziehungszeiten/Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung von dem erziehenden Elternteil gestellt werden.
Auch Väter können einen Antrag auf Feststellung der Erziehungszeiten stellen. Jedoch müssen beide Elternteile schriftlich beim Rententräger erklären, wer für welche Zeit bis zum 10. Lebensjahr die Kindererziehungszeit übernimmt. Dies kann somit auch nur für die Zukunft (max. 2 Monate rückwirkend) erfolgen. Es kann immer nur ein Elternteil diesen Antrag stellen.

Für Kinder, welche bereits das 10. Lebensjahr vollendet haben, erhält automatisch die Mutter die Anrechnung der Kindererziehungszeit. Aber auch hier gilt, mehr Rente aufgrund Kinderberücksichtigungszeiten nur, wenn der Antrag V0800 Feststellung auf Erziehungszeiten beim Rententräger gestellt ist.
Über den Link www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/Familie-und-Kinder/Kindererziehung/kindererziehung_node.html  können Sie den Antrag herunterladen und ausfüllen und weitere Informationen erhalten.

Anja Bugenhagen
Gleichstellungsbeauftragte

Gedanken und Grüße zum Weltfrauentag

Liebe Bürgerinnen,
anlässlich des bevorstehenden Weltfrauentages wende ich mich heute vor allem an Sie:

Im Rahmen meiner Arbeit werde ich immer wieder mit der Frage konfrontiert, inwiefern wir diesen Tag überhaupt noch brauchen. Wurde einst der Internationale Frauentag unter dem Motto „Heraus mit dem Frauenwahlrecht“ begangen und seitdem auch viele Rechte für Frauen errungen, bin ich dennoch der Meinung, dass wir diesen Tag aus einem guten Grund noch immer benötigen. Denn es reicht nicht, die Gleichberechtigung von Frau und Mann gesetzlich zu verankern - die Rechte müssen sowohl im öffentlichen wie auch im privaten Bereich gelebt werden!
Mit Blick auf den Alltag vieler Frauen und Mütter erkenne ich aber vor allem eins: Eine innere Zerrissenheit und auch eine große Erschöpfung verbunden mit der Angst, nicht gut genug zu sein! Dem liegt aus meiner Sicht ein höchst widersprüchliches und bedenkliches Idealbild der Frau und Mutter von heute zugrunde, demnach sie alles zugleich sein muss: Einerseits eine hingebungsvolle, die Kinder immer umsorgende, perfekte Mutter sowie auch eine liebevolle, immer entspannte Partnerin und andererseits eine höchst ambitionierte und beruflich engagierte „Karrierefrau“ (hierzu gibt es übrigens kein negativ besetztes männliches Pendant!). Den Anspruch, den Frauen heute an sich selbst haben und die auch die Gesellschaft an sie hat, könnte nicht höher sein. Dabei sind sie vor allem ihrer strengen inneren Kritikerin jede Minute eines Tages ausgesetzt, aber zudem auch der Bewertung durch ihr soziales Umfeld. Und sehen Sie, das kann gar nicht funktionieren!
Der Fehler ist dabei nicht bei den Frauen zu suchen, sondern liegt im System! Wir müssen aufhören, Frauen daran zu bewerten, ob sie gute Mütter sind. Und wenn wir wollen, dass Frauen berufliche Karriere machen, dann müssen wir die Rahmenbedingungen für eine entsprechende Vereinbarkeit von Arbeit und Beruf auch in Führungspositionen schaffen. Ich bin überzeugt, dass dies ebenso Männern, vor allem Vätern, schon aus gesundheitlichen Aspekten entgegenkommt. Es erfordert tatsächlich ein großes Umdenken. Vielleicht können wir uns hier an der gelebten Praxis in Schweden ein Vorbild nehmen, wo Führungspositionen in Teilzeit oder in Tandems möglich sind und ein weniger idealisiertes Frauen- und Mutterbild in den Köpfen verankert ist.
Das Ziel sollte es immer sein, dass alle Menschen, unabhängig von ihrem Geschlecht, ein nach ihren Vorstellungen freies und selbstbestimmtes Leben führen können! Genau hierfür müssen wir eine Grundlage schaffen.
In diesem Sinne wünsche ich Ihnen alles Gute zum Frauentag!

Mit freundlichen Grüßen
Ihre Gleichstellungsbeauftragte
Anja Bugenhagen


Fragen des Kreisanzeigers an die Gleichstellungsbeauftragte