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Gleichstellungsbeauftragte

Anja Bugenhagen

Als Gleichstellungsbeauftragte verstehe ich mich als Interessenvertreterin von Frauen und Männern, Mädchen und Jungen jedes Alters und jeder sozialen Lage bei Fragen und Problemen der Gleichberechtigung im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte.

Gerne bin ich für Sie / euch da, wenn:

  • Hinweise und Unterstützung bei der Veränderung der derzeitigen Situation gewünscht werden
  • man sich benachteiligt fühlt
  • man körperlicher und/oder seelischer Gewalt ausgesetzt ist
  • Hilfe und Unterstützung bei der Durchsetzung der Rechte benötigt wird
  • Informationen und Auskünfte benötigt werden
  • Kontakte zu Frauengruppen, Verbänden oder Vereinen gesucht werden
  • man sich eine eigene Existenz aufbauen möchte
  • Anregungen und Vorschläge da sind, die die Situation von Frauen und Mädchen verbessernkönnen
  • einfach mal jemanden benötigt wird zum Zuhören

Rechtliche Grundlagen

Grundgesetz
Die Aufgabe der Gleichstellungsbeauftragten ist in Artikel 3, Absatz 2 des Grundgesetzes definiert:

„Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.“

Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern §118

  1. Die Förderung der tatsächlichen Gleichstellung von Frauen und Männern ist auch eine Aufgabe der Landkreise. Dafür bestellen die Landkreise hauptamtliche Gleichstellungsbeauftragte, die sie für diese Arbeit in Vollzeit beschäftigen. Die zur Bewältigung ihrer Arbeit erforderliche personelle Unterstützung für die Sachbearbeitung ist von den Landkreisen sicherzustellen und die personelle Vertretung für die Gleichstellungsbeauftragte ist zu regeln. Die Gleichstellungsbeauftragte ist mit den zur Erfüllung ihrer Aufgaben notwendigen räumlichen und sächlichen Mitteln auszustatten.
  2. Die Bestellung erfolgt, soweit nicht durch die Hauptsatzung eine Übertragung auf den Kreisausschuss stattgefunden hat, durch den Kreistag. Die Aufhebung der Bestellung bedarf eines Beschlusses mit der Mehrheit von zwei Dritteln aller Kreistagsmitglieder.
  3. Die Gleichstellungsbeauftragte ist Teil der Kreisverwaltung. Sie kann an den Sitzungen des Kreistages und der Ausschüsse teilnehmen. Ihr ist in Angelegenheiten ihres Aufgabenbereiches auf Wunsch das Wort zu erteilen.
  4. Der Gleichstellungsbeauftragten soll Gelegenheit gegeben werden, in grundlegenden Angelegenheiten ihres Aufgabenbereiches so rechtzeitig Stellung zu nehmen, dass ihre Stellungnahme bei der abschließenden Entscheidung berücksichtigt werden kann. Auf Verlangen der Gleichstellungsbeauftragten hat der Landrat gemäß § 107 Absatz 1 Satz 2 zu beantragen, Angelegenheiten nach Absatz 1 auf die Tagesordnung zu setzen, soweit nicht andere wichtige Belange entgegenstehen.
  5. Die Gleichstellungsbeauftragte ist bei der Ausübung ihrer Teilnahme- und Rederechte nach Absatz 3 sowie bei der Erstellung ihrer Stellungnahmen nach Absatz 4 weisungsfrei.
  6. Das Nähere regelt die Hauptsatzung.

Hilfe bei Gewalterfahrung

Hilfe bei Gewalterfahrungen

Internet: www.hilfe-bei-gewalt.de

Hilfetelefon gegen Kummer: 116 111
(kostenlose Beratung in 18 Fremdsprachen, 24 Stunden erreichbar)

(für Kinder und Jugendliche)

Elterntelefon: 0800 11 10 550

Sexueller Missbrauch: 0800 22 55 530

Gewalt gegen Frauen: 08000 116 016

Gewalt an Männern: 0800 12 39 900

Schwangere in Not: 0800 40 40 020

Tatgeneigte Personen: 0800 70 22 240

Medizinische Kinderschutzhotline: 0800 19 21 000
(für Angehörige)

Opfer-Telefon 116 006 

Alle Informationen werden selbstverständlich von mir vertraulich behandelt.


Aktionswoche gegen Gewalt an Frauen und Mädchen

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,

häusliche Gewalt gilt weltweit als eines der größten Gesundheitsrisiken von Frauen. In der gesamten nächste Woche findet bundesweit die jährliche Aktionswoche „Woche gegen Gewalt an Frauen und Mädchen“ statt. Nachfolgende Veranstaltungen und Aktionen, die sich dem Thema auf unterschiedliche Weise nähern, möchte ich hier gerne empfehlen:

  • am 17.11.2023 beginnend mit dem Hissen der Fahne ,,Terre des Femmes“  durch den Bürgermeister Herrn Thomas Witkowski und der Gleichstellungsbeauftragte der Hansestadt Demmin Frau Rowena Delies vor dem Demminer Rathaus
  • Lesung und Gespräch am Montag, 20.11.2023 in Demmin um 14.30 Uhr in der Hanse Bibliothek: Angelika Klüssendorf liest aus ihren Büchern; ab ca. 16 Uhr wird ein Lichtermarsch zur gegenwärtig nicht besetzen Beratungsstelle für Betroffene von häuslicher Gewalt durchgeführt
  • Podcastreihe des Quo Vadis e.V., welcher über Themen häusliche Gewalt, Stalking und sexualisierte Gewalt informiert. Hier werden speziell für die Region Hilfsangebote vorgestellt: https://www.quovadis-neubrandenburg.de/
  • Buchvorstellung „Sexualisierte Belästigung, Diskriminierung und Gewalt im Hochschulkontext“ von Sabine Blackmore am 21.11.2023 von 16:30-18:00 Uhr in der Hochschule Neubrandenburg (Raum 442, Haus 1)
  • Lichteraktion des Gleichstellungsforum Müritz am 23.11.2022 in der Sankt Marienkirche in Waren

Auf diesem Weg soll all denen Mut gemacht werden, die unter Schlägen, Misshandlungen und auch psychischer Gewalt leiden müssen. Gleichzeitig soll aufgezeigt werden, dass es viele Menschen, Einrichtungen, Vereine und Behörden gibt, die in bedrohlichen Situationen Unterstützung bieten.


Bei Fragen können Sie mich gerne kontaktieren!
Ihre Gleichstellungsbeauftragte 
Anja Bugenhagen


Mitarbeiterin für das Team des Frauen- und Kinderschutzhauses Neubrandenburg in Vollzeit gesucht

Dokument anzeigen: Stellenausschreibung des Frauenhauses NBG zum 01.01.2024
Der Quo vadis e.V. sucht eine Dipl. Sozialpädagogin, abgeschlossenes Studium der Sozialen Arbeit oder vergleichbar in Vollzeit (40h/Woche).

PDF, 155 kB

Bewerbungen bitte per Mail an:
fksh-nb@gmx.de
Ansprechpartnerin:
Josefine Gombert
Leiterin Frauen- und Kinderschutzhaus
Tel.: 0395 7782640

Info zur Kindererziehungszeit

Wer Kinder erzieht soll nicht benachteiligt werden.

Im Rahmen meiner Aufgaben als Gleichstellungsbeauftragte möchte ich Sie informieren, dass für Kindererziehungszeiten auf Antrag beim zuständigen Rententräger ggf. mehr Rente möglich ist.
Für die Kindererziehungszeiten werden grundsätzlich vom Bund Pflichtbeiträge an die Deutsche Rentenversicherung gezahlt und somit bei der Rente aufgrund von Beitragszeiten berücksichtigt.
Jedoch gibt es zusätzlich zu den Kindererziehungszeiten die Kinderberücksichtigungszeiten. Deshalb muss vor Beantragung der Regelaltersrente beim zuständigen Rententräger der Antrag V0800 auf Feststellung der Erziehungszeiten/Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung von dem erziehenden Elternteil gestellt werden.
Auch Väter können einen Antrag auf Feststellung der Erziehungszeiten stellen. Jedoch müssen beide Elternteile schriftlich beim Rententräger erklären, wer für welche Zeit bis zum 10. Lebensjahr die Kindererziehungszeit übernimmt. Dies kann somit auch nur für die Zukunft (max. 2 Monate rückwirkend) erfolgen. Es kann immer nur ein Elternteil diesen Antrag stellen.

Für Kinder, welche bereits das 10. Lebensjahr vollendet haben, erhält automatisch die Mutter die Anrechnung der Kindererziehungszeit. Aber auch hier gilt, mehr Rente aufgrund Kinderberücksichtigungszeiten nur, wenn der Antrag V0800 Feststellung auf Erziehungszeiten beim Rententräger gestellt ist.
Über den Link www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/Familie-und-Kinder/Kindererziehung/kindererziehung_node.html  können Sie den Antrag herunterladen und ausfüllen und weitere Informationen erhalten.

Anja Bugenhagen
Gleichstellungsbeauftragte

Das war der Tag der Vielfalt 2023

Der zweite stellvertretende Landrat Thomas Müller eröffnete die Veranstaltung, an der Mitarbeitende aus den Bereichen Psychiatriekoordination, Frühe Hilfen, Präventionsberatung AIDS, Suchberatung, Gesundheitsförderung sowie Gesundheitshilfe für Kinder und Jugendliche teilnahmen.

Auch der Verein queerNB e.V., der Kreissenioren- und Kreisbehindertenbeirat Mecklenburgische Seenplatte sowie der Weisse Ring und die kommunalen Gleichstellungsbeauftragte waren mit Informationsständen vertreten.
Mitarbeitende konnten über zwei Input-Referate ihr Wissen zu Vielfaltsthemen erweitern und miteinander ins Gespräch kommen. So bestand am Vormittag die Möglichkeit, an einem Vortrag zur Charta der Vielfalt teilzunehmen, während am Nachmittag der Flüchtlingsrat Mecklenburg-Vorpommern e.V. zu Menschen mit Flucht- und Migrationsgeschichte referierte.
Die Veranstaltung hat verdeutlicht, dass die Mitarbeitenden der Kreisverwaltung selbst vielfältig sind und sich für Menschen einsetzen, die durch ihre Unterschiedlichkeit benachteiligt sind. Mit dieser Veranstaltung wurde ein deutliches Zeichen zum Abbau von Vorurteilen und Diskriminierung gesetzt.

Das Organisationsteam: Marcel Spittel (queerNB e.V.), Anne-Katrin Blank (Weisser Ring und Mitarbeiterin der Kreisverwaltung), Michael Wollmacht (queerNb e.V. und Mitarbeiter der Kreisverwaltung), Heike Rademacher (Senioren- und Behindertenbeauftragte) und Anja Bugenhagen (Gleichstellungsbeauftragte)


Fragen des Kreisanzeigers an die Gleichstellungsbeauftragte