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Bestandsveränderung besonders geschützter Tierarten anzeigen
[Nr.99110007169001 ]

Zuständige Stelle

Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie (LUNG), Goldberger Straße 12, 18273 Güstrow

Verfahrensablauf

Der Halter zeigt den Bestand bzw. Zu- oder Abgang der Exemplare besonders geschützter, meldepflichtiger Arten unter Benennung seiner Kontaktdaten (für Nachfragen) schriftlich (auch per E-Mail) bei der zuständigen Behörde an.

Voraussetzungen

Die Anzeigeverpflichtung besteht für Wirbeltiere der besonders geschützten Arten, die nicht in Anlage V der Bundesartenschutzverordnung gelistet sind.

Erforderliche Unterlagen

Für jedes gehaltene Einzelexemplar sind der zuständigen Behörde vom Halter unverzüglich nach Aufnahme der Haltung folgende Angaben zu machen:

  • Datum der Bestandsveränderung (Zugang durch Erwerb oder Zucht, Abgang durch Abgabe, Tod oder Flucht), Zahl, Art, Alter, Geschlecht, Herkunft, Vor- und Nachname und Adresse des Vorbesitzers bzw. neuen Halters bei Weitergabe, Ort der Haltung, Verwendungszweck und Kennzeichnung (z.B. Ring- bzw. Transpondernummer).
  • Mit der Anzeige der Aufnahme der Haltung sind die Dokumente vorzulegen, die den legalen Besitz der Exemplare nachweisen (EU-Vermarktungsbescheinigung oder Herkunftsnachweis).
  • Eine Veränderung des regelmäßigen Aufenthaltsortes der meldepflichtigen Tiere ist  unverzüglich anzuzeigen.

Fristen

Gesetzliche Anforderung: unverzüglich (2 Wochen nach Erwerb, Abgabe, Tod oder Entweichen, 4 Wochen bei eigener Nachzucht)

Formulare

Volltext

Wirbeltiere der besonders geschützten Arten unterliegen der Meldepflicht. Der Halter muss unverzüglich nach Beginn der Haltung der zuständigen Behörde den Bestand der Tiere und nach der Bestandsanzeige den Zu- und Abgang (Bestandsänderung) sowie deren Kennzeichnung schriftlich anzeigen. Ebenso ist eine Verlegung des Standortes unverzüglich anzuzeigen.

Zu den besonders geschützten Arten gehört der überwiegende Teil der exotischen Tierarten, wie z. B. Affen, Papageienvögel, Landschildkröten, Riesenschlangen, Echsenarten wie beispielsweise Taggeckos und Chamäleons, aber auch zahlreiche heimische Arten sowie alle europäischen Vogelarten.

Eine Überprüfung, ob bestimmte Arten als besonders geschützt ausgewiesen sind, ist z. B. beim Wissenschaftlichen Informationssystem zum Internationalen Artenschutz (WISIA) möglich oder in den Anlagen zur Bundesartenschutzverordnung.

Dokumente und Formulare

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