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Liebe Bürgerinnen und Bürger!

Verwaltungsleistungen sind bitte der aufgeführten Dienstleistungsliste des MV-Bürgerserviceportals zu entnehmen. Finden Sie etwas nicht, dann schreiben Sie uns gern eine Email an info@lk-seenplatte.de  oder rufen Sie uns unter der Telefonnummer 0395 570870 an.

Sie finden hier unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, hier die Fachämtern sowie die Bürgerservicezentren und hier unsere Sprechzeiten. 

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Bienenhaltung anzeigen
[Nr.99110061261002 ]

Zur Verhinderung von Tierseuchen und deren effektiven Bekämpfung ist die Anzeige von Tierhaltungen erforderlich. Mit der Anzeige der Bienenhaltung muss die Anzahl und der Standort der gehaltenen Völker angegeben werden.

Zuständige Stelle

Die Anzeige der Haltung erfolgt beim örtlich zuständigen Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt.

Verfahrensablauf

Der Bienenhalter muss spätestens zu Beginn der Haltung die Anzahl der Bienenvölker und deren Standort bei der zuständigen Behörde anzeigen. Die zuständige Behörde vergibt eine zwölfstellige Registernummer, mit welcher sich der Tierhalter anschließend bei der Tierseuchenkasse von Mecklenburg-Vorpommern anmeldet.

Voraussetzungen

Jeder, der Bienen halten will, hat dies spätestens bei Beginn der Tätigkeit der zuständigen Behörde unter Angabe der Anzahl der Bienenvölker und ihres Standortes anzuzeigen.

Erforderliche Unterlagen

Die Übermittlung der Daten des Tierhalters kann formlos schriftlich, per E-Mail oder Fax an das örtlich zuständige Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt erfolgen.

Fristen

Spätestens bei Beginn der Bienenhaltung ist der zuständigen Behörde die Anzahl der gehaltenen Bienenvölker und deren Standort anzuzeigen.

Rechtsbehelf

Die Tätigkeit ist grundsätzlich nur anzeigepflichtig, daher sind keine Rechtsmittel erforderlich. 

Volltext

Zur Verhinderung von Tierseuchen und deren effektiven Bekämpfung ist die Anzeige von Tierhaltungen (Rinder, Schweine, Pferde, Schafe, Ziegen, Gehegewild zur Fleischerzeugung, Bienen- und Hummelvölker, Geflügel) erforderlich. Mit der Anzeige der Bienenhaltung muss die Anzahl und der Standort der gehaltenen Völker angegeben werden. Die zuständige Behörde vergibt eine zwölfstellige Registriernummer, mit welcher sich der Tierhalter anschließend bei der Tierseuchenkasse von Mecklenburg-Vorpommern anmeldet.

Dokumente und Formulare

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