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Bundesförderung für Energieeffizienz in der Wirtschaft: Kredit Bewilligung Energiebezogene Optimierung von Anlagen und Prozessen Modul 4 [Nr.99148072017004 ]
Wenn Sie in energetische Optimierung von Anlagen und Prozessen investieren, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Kredit mit Tilgungszuschuss beantragen.
Verfahrensablauf
Sie müssen den Antrag auf Förderung schriftlich bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) stellen.
Sie brauchen zuerst einen Finanzierungspartner, über den Sie dann Ihren Antrag bei der KfW stellen. Finanzierungspartner kann eine Bank, Bausparkasse oder ein Finanzvermittler sein.
Wählen Sie Ihren Finanzierungspartner aus und vereinbaren Sie einen Termin zur Beratung. Wenn Sie einen Finanzierungspartner suchen, können Sie dafür die Online-Beratungsanfrage auf der Internetseite der KfW nutzen.
Im Beratungstermin überprüft Ihr Finanzierungspartner, ob Ihre geplante Maßnahme alle Voraussetzungen erfüllt und ob Sie kreditwürdig sind.
Sie füllen den Kreditantrag gemeinsam mit Ihrem Finanzierungspartner aus. Ihr Finanzierungspartner informiert Sie, welche weiteren Formulare und Unterlagen Sie für Ihren Antrag brauchen.
Ihr Finanzierungspartner reicht den fertigen Kreditantrag bei der KfW ein. Die KfW prüft Ihren Antrag und entscheidet über die Förderung.
Sie bekommen dann von Ihrem Finanzierungspartner Bescheid, ob Ihr Kredit mit Tilgungszuschuss bewilligt wird.
Schließen Sie den Kreditvertrag mit Ihrem Finanzierungspartner ab und beginnen Sie mit der Maßnahme. Die KfW zahlt Ihnen den Kreditbetrag komplett aus.
Wenn Sie die Maßnahme abgeschlossen haben, müssen Sie Ihrem Finanzierungspartner nachweisen,
dass Sie das Geld aus dem Kredit für die Maßnahme ausgegeben haben und
dass die Maßnahme technisch ihre Leistung erfüllt.
Diese Nachweise reichen Sie bei Ihrem Finanzierungspartner ein.
Ihr Finanzierungspartner prüft und bestätigt Ihre Nachweise und leitet diese an die KfW weiter.
Wenn die KfW die Nachweise ebenfalls geprüft hat, bekommen Sie den Tilgungszuschuss als Gutschrift.
Voraussetzungen
Anträge können stellen:
in- und ausländische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die sich mehrheitlich in Privatbesitz befinden
kommunale Unternehmen
freiberuflich Tätige
Contractoren, die Maßnahmen zur Energieeffizienz durchführen
Weitere Voraussetzungen:
Sie müssen kreditwürdig sein
Ihr Unternehmen muss seinen Sitz oder eine Niederlassung in Deutschland haben
das Einsparkonzept muss ein Energieberater erstellen, der vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) für das Förderprogramm „Bundesförderung für Energieberatung im Mittelstand“ zugelassen ist
die Kosten Ihrer Maßnahme dürfen sich ohne Förderung erst nach mindestens zwei Jahren durch die eingesparten Energiekosten refinanzieren
die geförderte Maßnahme muss in Deutschland umgesetzt und mindestens drei Jahre betrieben werden
Hinweis:
Wenn Ihr Unternehmen über ein nach DIN EN ISO 50001 oder EMAS zertifiziertes Energie- oder Umweltmanagementsystem verfügt, können Sie das Einsparkonzept auch selbst erstellten.
Erforderliche Unterlagen
Bei der Antragstellung müssen Sie einreichen:
Einsparkonzept
bei Contractingvorhaben: Bestätigung zum Contractingvorhaben
bei KMU-Förderungen: Selbsterklärung zur Einhaltung der KMU-Definition
bei „De-minimis“–Förderungen: „De-minimis“-Erklärung
Wenn Sie Ihre Maßnahme abgeschlossen haben, dann müssen Sie folgende Unterlagen einreichen:
Bestätigung nach Durchführung der Investitionsmaßnahme
Das Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) fördert Maßnahmen zur Erhöhung der Energieeffizienz in Unternehmen.
Die Förderung ist technologieoffen, gefördert werden insbesondere:
Prozess- und Verfahrensumstellungen auf effiziente Technologien und energetische Optimierung von Produktionsprozessen,
Abwärmenutzung,
Maßnahmen an Anlagen zur Wärmeversorgung, Kühlung und Belüftung, wenn diese direkt für Produktionsprozesse eingesetzt werden,
energieeffiziente Bereitstellung von Prozesswärme oder – kälte,
Vermeidung von Energieverlusten im Produktionsprozess.
Keine Förderung bekommen Sie:
für gesetzlich vorgeschriebene Maßnahmen,
wenn Sie schon mit der Maßnahme begonnen haben, bevor Sie den Antrag gestellt haben.
Wenn Sie Anlagen und Prozessen energetisch optimieren wollen, dann können Sie einen Kredit von bis zu EUR 25 Millionen bekommen.
Die Höhe des Zuschusses bei der Tilgung des Kredits hängt von der Größe Ihres Unternehmens und der eingesparten Energie ab:
kleine und mittlere Unternehmen (bis zu 249 Beschäftigte und Jahresumsatz maximal EUR 50 Millionen oder Bilanzsumme maximal EUR 43 Millionen):
bis zu 40 Prozent der förderfähigen Kosten,
maximal EUR 700 für jede jährlich eingesparte Tonne Kohlenstoffdioxid.
große Unternehmen (250 und mehr Beschäftigte und Jahresumsatz mehr als EUR 50 Millionen oder Bilanzsumme höher als EUR 43 Millionen):
bis zu 30 Prozent der förderfähigen Kosten,
maximal EUR 500 für jede jährlich eingesparte Tonne Kohlenstoffdioxid.
Förderfähige Kosten sind:
alle Kosten für die Umsetzung der Maßnahme,
Nebenkosten für die Planung und Installation,
Kosten für die Erstellung eines Energieeinsparkonzepts und die Begleitung der Umsetzung durch einen externen Energieberater.
Sie können maximal EUR 10 Millionen Tilgungszuschuss bekommen.
Sie bekommen den Tilgungszuschuss erst, wenn Sie Ihre Maßnahme beendet haben. Dazu müssen Sie nachweisen:
dass Sie das Geld aus dem Kredit für die Maßnahme ausgegeben haben,
dass die Maßnahme technisch ihre Leistung erfüllt.
Sie müssen alle Rechnungen und Belege aufbewahren, die mit den förderfähigen Kosten zu tun haben.
Die Anträge zur Förderung bearbeitet die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).
Sie haben keinen Anspruch auf die Bewilligung der Förderung.
Hinweis auf weitere Fördermöglichkeiten des Programms:
Über das Förderprogramm „Bundesförderung für Energieeffizienz in der Wirtschaft“ können Sie auch einen direkten Zuschuss beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beantragen (Zuschuss für energetische Optimierung von Anlagen und Prozessen beantragen).
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