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Ausschüsse des Kreistages

Kreisausschuss - gemäß § 113 Kommunalverfassung M-V

Vorsitz: Landrat 

Mitglieder: 16 Mitglieder des Kreistages

Aufgaben:

  • koordiniert die Arbeit aller Ausschüsse des Kreistages
  • entscheidet nach den vom Kreistag festgelegten Richtlinien über die Planung der Verwaltungsaufgaben von besonderer Bedeutung
  • entscheidet in Angelegenheiten, die ihm durch Beschluss des Kreistages oder durch die Hauptsatzungübertragen sind
  • entscheidet auch in dringenden Angelegenheiten, deren Erledigung nicht bis zu einer Dringlichkeitssitzung des Kreistages aufgeschoben werden kann. Diese Entscheidungen bedürfen der Genehmigung durch den Kreistag.

Sitzungen: sind öffentlich

  

Beratende und weitere Ausschüsse

Der Kreistag hat zur Vorbereitung seiner Beschlüsse nachfolgende beratende Ausschüsse gebildet, deren Besetzung  nach den Grundsätzen des Zuteilungs- und Benennungsverfahrens erfolgte: