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Fraktionen

Gemäß der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern können sich die Kreistagsmitglieder zu Fraktionen zusammen-schließen oder bestehenden Fraktionen mit deren Zustimmung beitreten. Eine Fraktion muss aus mindestens vier Mitgliedern bestehen. Ihre innere Ordnung muss demokratischen und rechtsstaatlichen Grundsätzen entsprechen