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Fraktionen

Gemäß der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern können sich die Kreistagsmitglieder zu Fraktionen zusammenschließen oder bestehenden Fraktionen mit deren Zustimmung beitreten.

Eine Fraktion muss aus mindestens vier Mitgliedern bestehen. Ihre innere Ordnung muss demokratischen und rechtsstaatlichen Grundsätzen entsprechen