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Liebe Bürgerinnen und Bürger!

Verwaltungsleistungen sind bitte der aufgeführten Dienstleistungsliste des MV-Bürgerserviceportals zu entnehmen. Finden Sie etwas nicht, dann schreiben Sie uns gern eine Email an info@lk-seenplatte.de  oder rufen Sie uns unter der Telefonnummer 0395 570870 an.

Sie finden hier unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, hier die Fachämtern sowie die Bürgerservicezentren und hier unsere Sprechzeiten. 

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Zahnärztliche Behandlung für Krankenversicherte Finanzierung
[Nr.99134033174000 ]

Gesetzlich Krankenversicherte haben einen Anspruch auf zahnärztliche und kieferorthopädische Behandlung.

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit liegt bei der jeweiligen Krankenkasse.

Erforderliche Unterlagen

  • Beim Arztbesuch: elektronische Gesundheitskarte.
  • Bei Zahnersatz: Heil- und Kostenplan des behandelnden Zahnarztes.

Rechtsbehelf

Sie können gegen die Entscheidung der Krankenkasse Widerspruch einlegen. Wird dem Widerspruch nicht abgeholfen, können Sie beim zuständigen Sozialgericht klagen.

Volltext

Die zahnärztliche Behandlung besteht aus

  • diagnostischen Maßnahmen,
  • konservierender, chirurgischer und kiefernorthopädischer Behandlung,
  • systematischer Behandlung von Parodontopathien (Erkrankungen des Zahnhalteapparates)
  • sonstigen Behandlungsmaßnahmen
  • der Verordnung von Arzneimitteln.

Für Zahnersatz übernimmt die Krankenkasse 60 Prozent der Kosten, die für die sogenannte Regelversorgung nach einem bestimmten Befund festgelegt sind.

Dokumente und Formulare

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