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Haft- und Verhandlungsfähigkeit

Bei der Verhandlungs-, Vernehmungs- und Haftfähigkeit geht es um strafprozessuale Fragen, für die in zweifelhaften Fällen Richter, Staatsanwälte, Polizeibeamte oder Vollzugsbedienstete keine eigene Sachkunde besitzen, weshalb sie auf Sachverständigengutachten angewiesen sind. Da neben psychischen Störungen auch körperliche Erkrankungen oder akute Intoxikationen die Verhandlungs-, Vernehmungs- oder Haftfähigkeit ausschließen können.

Neben Psychiatern und Neurologen kommen vor allem Rechtsmediziner, Internisten, Kardiologen, aber auch Allgemeinmediziner und Notärzte sowie Amtsärzte des Gesundheitsamtes und Anstaltsärzte für die Begutachtung in Betracht.

Was erwartet Sie?

eingehende Beratung
evtl. Teilkörperuntersuchung / Ganzkörperuntersuchung
evtl. Blutentnahme zur Bestimmung relevanter Laborwerte


Was müssen Sie zum vereinbarten Termin mitbringen?

  • Personalausweis
  • relevante Epikrisen, Haus- und Facharztbefunde
  • evtl. vorhandenen Brille

Diese Untersuchung zahlt der Auftraggeber.