Seiteninhalt

Sozialamt

Amtsleiterin Annett Berg


50.0 zentrale Aufgaben/Steuerung

Marvin Bartz
0395 57087 3158
50.2 Eingliederungshilfe

Denis Romanowski
0395 57087 3160
50.1 Asyl / Hilfe zur Pflege

Fabian Schulz stellv. AL
0395 57087 5275
50.3 Grundsicherung/Hilfe zum Lebensunterhalt

Ina Frank
0395 57087 4214

  1. Eingliederungshilfe
  2. Bildung und Teilhabe/Bildungspaket
  3. Pflegesozialplanung
  4. KdU - Richtlinien

Sachgebiete des Sozialamtes ziehen um

Das Sachgebiet Eingliederungshilfe (50.2) des Sozialamtes des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte zieht im Zeitraum vom 21.03.24 bis zum 27.03.24 von den Räumlichkeiten in der Hochstraße ins Rathaus der Stadt Neubrandenburg um. Die telefonische Erreichbarkeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter während des Umzuges ist gesichert, persönliche Vorsprachen durch Bürgerinnen und Bürger in diesem Zeitraum jedoch nicht möglich. Ab dem 28.03.24 sind die Mitarbeitenden am neuen Standort im 1. Obergeschoss des Rathauses erreichbar.

Der Bereich Unterbringungsmanagement des Sachgebietes Asylbewerberleistungen (50.1) zieht derweil ab dem 26.03.24 aus den Räumlichkeiten in der Platanenstraße in die Hochstraße, Haus D, 1. Obergeschoß. Auch hier ist in diesem Zeitraum die telefonische Erreichbarkeit gewährleistet, ab dem 28.03. können wieder Termine vor Ort vereinbart werden.

Im Vorfeld für diese Tage vereinbarte Termine vor Ort wurden bereits verschoben.

Bei dringenden Angelegenheiten kann das Sekretariat des Sozialamtes unter der Telefonnummer 0395 570 87 5271 kontaktiert werden.

Für durch die Umzüge eventuell entstehende Unannehmlichkeiten bitten wir um Entschuldigung.

hier: Formulare des Amtes

Datenschutzinformationsblätter des Sozialamtes

Aufgabe der Sozialhilfe ist es, den Leistungsberechtigten die Führung eines Lebens zu ermöglichen, das der Würde des Menschen entspricht.“ § 1 SGB XII

Wir erfüllen als Sozialamt die vielfältigen Aufgaben der Sozialhilfe nach dem Zwölften Sozialgesetzbuch (SGB XII), sowie nach verschiedenen Nebengesetzen und sind in der Regel immer dann für Sie zuständig, wenn Sie bei uns im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte wohnen oder außerhalb unseres Landkreises in ein Heim ziehen oder zu Hause ambulant betreut werden.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Amtes stehen Ihnen hierfür gern zur Verfügung. Informieren und beraten Sie sich. Wir unterstützen Sie, wenn Sie Leistungen geltend machen wollen.