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Liebe Bürgerinnen und Bürger!

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Überwachungszertifikat für Entsorgungsfachbetrieb

Jeder Abfallerzeuger hat dafür Sorge zu tragen, dass sein Abfall ordnungsgemäß entsorgt wird.

Zuständige Stelle

Das Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie M-V ist zuständige Behörde für die Zustimmung zu den Überwachungsverträgen, Anerkennung von Entsorgergemeinschaften und den Lehrgängen nach EfBV.

Anerkannte Entsorgergemeinschaften sind gegenwärtig:

  • Entsorgergemeinschaft Mecklenburg-Vorpommern e.V.
  • Entsorgergemeinschaft Kreislaufwirtschaft Mecklenburg-Vorpommern e.V.

Als Technische Überwachungsorganisationen tätig sind gegenwärtig:

  • TOS Prüf GmbH
  • envizert GmbH

Weitere Informationen finden Sie hier:

Erforderliche Unterlagen

Zunächst ist zu entscheiden, wie die Zertifizierung erfolgt (als Mitglied einer Entsorgergemeinschaft oder mittels Überwachungsvertrag mit einer Technischen Überwachungsorganisation). Mit den jeweiligen Sachverständigen sind dann die Einzelheiten zu klären. Die Vertragsgestaltung ist privatrechtlich.

Unterstützende Institutionen

Volltext

Jeder Abfallerzeuger hat dafür Sorge zu tragen, dass sein Abfall ordnungsgemäß entsorgt wird. Um den Abfallerzeuger in dieser Hinsicht juristisch zu entlasten, hat der Gesetzgeber den Begriff des Entsorgungsfachbetriebes als anerkanntes Zertifikat der Abfallwirtschaft eingeführt. Entsorgungsfachbetrieb ist:

  • wer berechtigt ist, das Gütezeichen einer anerkannten Entsorgergemeinschaft zu führen oder
  • einen Überwachungsvertrag mit einer technischen Überwachungsorganisation abgeschlossen hat, der eine mindestens einjährige Überprüfung einschließt. Unter dem Begriff technische Überwachungsorganisation versteht man den Zusammenschluss unabhängiger, zuverlässiger und fachkundiger Gutachter.

An die Entsorgungsfachbetriebe werden für die Zertifizierung bestimmte Anforderungen gestellt. Dazu werden insbesondere:

  • Mindestanforderungen an die Zuverlässigkeit und Fachkunde der für die Leitung und Beaufsichtigung des Betriebes verantwortlichen Personen festgelegt und
  • der Nachweis einer ausreichenden Versicherung gefordert.

Zwei Wege führen zur Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb:

  • das Prüfungs- und Zertifizierungsverfahren durch beauftragte Sachverständige einer durch die zuständige Behörde anerkannten Entsorgergemeinschaft oder
  • das Prüfungs- und Zertifizierungsverfahren durch Sachverständige einer Technischen Überwachungsorganisation auf der Grundlage eines zwischen dem Betrieb und der Technischen Überwachungsorganisation geschlossenen Vertrages, dem die zuständige Behörde zugestimmt hat.

Das Überwachungszertifikat ist befristet. Die Gültigkeitsdauer darf einen Zeitraum von 18 Monaten nicht überschreiten.

Vorteile einer Zertifizierung sind:

  • Erhöhung von Qualitätsstandards bei der Entsorgung
  • keine gebührenpflichtige Transportgenehmigung mehr notwendig
  • Teilnahme an qualifizierten Ausschreibungen von Kommunen und Unternehmen
  • Verhandlungspotenzial mit Versicherungen

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