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Abgeschlossenheitsbescheinigung nach dem Wohnungseigentumsgesetz beantragen
[Nr.99012002012000 ]

Die Abgeschlossenheitsbescheinigung wird für die Aufteilung einer Immobilie in Eigentumswohnungen benötigt.

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Zuständige Stelle

Untere Bauaufsichtsbehörden

Verfahrensablauf

  • Eingang des Antrags bei der zuständigen Behörde
  • Registrierung der Unterlagen
  • Eingangsbestätigung, gegebenenfalls Nachforderungen bei Unvollständigkeit
  • Prüfung der Unterlagen
  • Erteilung der Bescheinigung (und Gebührenbescheid)
  • Versendung der Unterlagen an den Antragsteller, die Antragstellerin

Voraussetzungen

  • das zu teilende Vorhaben muss bauaufsichtlich genehmigt sein
  • die beabsichtigte Teilung muss dem Bauplanungsrecht entsprechen
  • das Teileigentum muss im bauplanungsrechtlichen Sinne abgeschlossen sein

Erforderliche Unterlagen

  • Lageplan (Liegenschaftskarte, inklusive aller Anlagen und Gebäude)
  • Grundbuchauszug (möglichst aktuell)
  • Aufteilungsplan (aus ihm muss die Abgeschlossenheit ersichtlich werden)
  • Grundriss- und Ansichtsplan (dient ebenfalls der Erkennbarkeit der Abgeschlossenheit)
  • Bauzeichnungen M 1:100
  • Grundrisszeichnungen mit Angabe der Nummer der Wohneinheiten u. Nutzungsarten der einzelnen Räume(z.B. Wohneinheit 1 mit Nr.1, Wohneinheit 2 mit Nr. 2, Gemeinschaftseigentum mit G)  
  • Zuordnung der Stellplätze zur jeweiligen Nutzungseinheit auf Lageplan (Nummerierung)
  • Wohnflächenberechnung

Fristen

  • keine normierten Fristen über das allgemeine Verfahrensrecht hinaus
  • durch die Genehmigungsbehörden können individuelle Fristen für die Nachreichung fehlender Unterlagen gesetzt werden

Formulare

Volltext

  • Erteilung einer Bescheinigung darüber, dass eine Eigentumswohnung oder ein Teileigentum im Sinne des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) baulich hinreichend von anderen Wohnungen und Räumen abgeschlossen ist.
  • Erforderliche Voraussetzung für das Grundbuchamt der Liegenschaft, um das Teileigentum zu begründen.