Die Kreisverwaltung bietet neben der telefonischen Terminvergabe beim Bürgerservice nun auch die Online-Terminvergabe für die Kfz-Zulassung und für Führerscheinangelegenheiten an. Verfügbar ist ein Terminfenster für die nächsten vier Wochen (Uhrzeit ...
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Antworten auf Fragen, die am häufigsten gestellt werden:
Welche Dokumente muss ich mitbringen?
Grundsätzlich sind vorzulegen:
der gültige Personalausweis oder Reisepass mit gültiger Meldebestätigung
Bei juristischen Personen: Handelsregister und Gewerbeanmeldung
Bei e. V.: Auszug aus dem Vereinsregister sowie vom Vorsitzenden den gültigen Personalausweis
Eine Vollmacht, falls eine Dritte Person ein Fahrzeug für Sie zulassen oder umschreiben bzw. eine Änderung tätigen soll. Eine Vollmacht ist bei einer Abmeldung nicht notwendig!
Die Kontoverbindung mit Bankleitzahl bei allen Zulassungen, Umschreibungen, Wiederinbetriebnahmen (Einzugsermächtigung)
Wie ist der Ablauf in der Zulassungsstelle?
Bitte ziehen eine Aufrufmarke und warten dann den Aufruf am jeweiligen Schalter ab. Die Bearbeitung Ihres Anliegens erfolgt direkt am Schalter.
Wir empfehlen Ihnen, die Vollständigkeit Ihrer Unterlagen vor der Abgabe am Schalter zu kontrollieren. Wenn Unterschriften auf der Einzugsermächtigung oder der Vollmacht fehlen oder Personaldokumente abgelaufen sind, vergessen wurden oder wenn unleserliche Dokumente (schlechte Kopien) oder überhaupt unvollständige Unterlagen vorgelegt werden, können wir Ihr Anliegen nicht erledigen.
Wunschkennzeichen können Sie vorher telefonisch bei uns reservieren. Hier finden Sie eine Liste mit den Schilderdiensten im Landkreis
Unser Tipp: Nutzen Sie die frühen Morgenstunden oder kommen Sie am Nachmittag zur Kfz-Zulassung. Denn ab etwa 10 Uhr müssen Sie mit längeren Wartezeiten rechnen, weil Fahrzeughändler und Zulassungsdienste mit mehreren Vorgängen kommen.
Bitte vereinbaren Sie unter dieser Nummer einen Termin: 0395 57087 3700 oder per Online-Termin -buchen
Kann ich die Gebühren auch mit EC-Karte bezahlen?
Grundsätzlich können Sie die Gebühren mit EC-Karte oder bar bezahlen. Aber eine Bearbeitung mit Rechnungslegung ist nicht möglich.
Was muss ich bedenken, wenn ich für mein Fahrzeug eine Finanzierung laufen habe?
Prüfen Sie bitte, ob Sie im Besitz der Originale des Fahrzeugbriefs bzw. der Zulassungsbescheinigung Teil II sind. Haben Sie ein Fahrzeug finanziert, befinden sich diese Dokumente in der Regel im Autohaus bzw. bei der finanzierenden Bank.
Fordern Sie in jedem Fall den Fahrzeugbrief bzw. die Zulassungsbescheinigung Teil II an und lassen diese an die Zulassungsstelle senden. Erst wenn der Fahrzeugbrief/die Zulassungsbescheinigung Teil II bei uns vorliegt, kann Ihr Anliegen bearbeitet werden.
Bedenken Sie bitte, dass für den Versand von der Bank und der Zulassungsstelle zusätzlich Gebühren fällig werden, die Sie zu tragen haben.
Was muss ich beachten, wenn das Fahrzeug auf einen minderjährigen Fahrzeughalter zugelassen werden soll?
In diesem Falle benötigen Sie zusätzlich zu den Unterlagen für eine Neuzulassung bzw. eine Umschreibung folgende Unterlagen, nämlich:
Personalausweis und Unterschrift beider Elternteile bzw. Erziehungsberechtigten
Personalausweis/Kinderausweis der minderjährigen Person
Einwilligungserklärung für Fahrzeughalter unter 18 Jahre
Hat nur ein Elternteil das Sorgerecht, ist das Sorgerechtsurteil oder ein anderer geeigneter Nachweis vorzulegen. In diesem Falle benötigen Sie zusätzlich zu den Unterlagen für eine Neuzulassung bzw. eine Umschreibung folgende Unterlagen, nämlich:Personalausweis und Unterschrift beider Elternteile bzw. Erziehungsberechtigten Personalausweis/Kinderausweis der minderjährigen Person Einwilligungserklärung für Fahrzeughalter unter 18 Jahre Hat nur ein Elternteil das Sorgerecht, ist das Sorgerechtsurteil oder ein anderer geeigneter Nachweis vorzulegen.
Ich will mein Fahrzeug verkaufen. Was muss ich tun?
Beim Fahrzeugverkauf häufen sich die Fälle, in denen der Käufer eines Fahrzeugs seiner Verpflichtung zur Ab- bzw. Ummeldung des Fahrzeuges (entsprechend § 13 FZV) nicht nachkommt. Die Folge: Der Verkäufer muss weiter die Kfz-Steuer und unter Umständen sogar die Versicherungsprämie bis zur Umschreibung oder Abmeldung des Fahrzeuges bezahlen.
Und auch Sie als Verkäufer eines Fahrzeugs sind verpflichtet, der Zulassungsbehörde den Verkauf des Fahrzeuges unter Angabe des Namens und der Anschrift des Käufers anzuzeigen (§ 13 FVZ). In Ihrem eigenen Interesse empfehlen wir daher, die Veräußerungsanzeige vollständig auszufüllen und vom Käufer unterschreiben zu lassen.
Das gilt auch für Kaufverträge (zu beziehen über die Versicherung, den ADAC oder im Papierwarenhandel). Insbesondere sollten Sie die Personalien des Käufers anhand des Personalausweises oder des Reisepasses überprüfen.
Unser Tipp: Melden Sie Ihr Fahrzeug vor dem Verkauf ab. So gehen Sie Ärger mit der Versicherung als auch mit dem Finanzamt aus dem Wege. Das Fahrzeug kann in jeder Zulassungsstelle in Deutschland abgemeldet werden. Sie brauchen dazu die Zulassungsbescheinigung Teil I / den Fahrzeugschein, die Zulassungsbescheinigung Teil II / den Fahrzeugbrief und das/die Kennzeichenschild/er.
Auch wenn Sie das Fahrzeug ins Ausland verkaufen, empfehlen wir Ihnen, das Fahrzeug vor Übergabe abzumelden. Schließen Sie in jedem Fall einen Kaufvertrag ab und geben der Zulassungsstelle eine Kopie. Bewahren Sie mindestens eine weitere Kopie in Ihren Unterlagen auf.
Zusätzliches zur Zulassung von Fahrzeugen und Anhängern
Beim Landesamt für Straßenbau und Verkehr erhalten Sie
eine Ausnahmegenehmigung nach § 70 StVZO (z.B. Leuchtweitenregulierung, Überlänge, Überbreite usw.).
Beim Kraftfahrt-Bundesamt Flensburg erhalten Sie
eine Betriebserlaubnis für Ihr Moped oder Kleinkraftrad, das in der ehemaligen DDR angemeldet war und Sie erfahren alles zu einer neuen Betriebserlaubnis für Ihr Fahrzeug.
Dokumente und Formulare
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