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Kraftfahrzeugkennzeichen: Kleines Motorradkennzeichen beantragen
[Nr.99036009069013 ]

Neben den bisherigen Kennzeichen können Sieauch kleinere Motorradkennzeichen beantragen. Dies gilt auch für Motorrad-Saison- und Motorrad-Oldtimerkennzeichen.

Zuständige Stelle

In Mecklenburg-Vorpommern nehmen in ihrem Gebiet die Landräte und (Ober)Bürgermeister der kreisfreien sowie der großen, kreisangehörigen Städte die Aufgaben der Zulassungsbehörde wahr. Örtlich zuständig ist die Behörde des Wohnorts, bei mehreren Wohnungen die der Hauptwohnung, bei juristischen Personen, Gewerbetreibenden und Selbstständigen oder Behörden die Behörde des Sitzes oder des Ortes der beteiligten Niederlassung oder Dienststelle.

Verfahrensablauf

Für sein Kraftrad, das auf öffentlichen Straßen in Betrieb genommen werden soll, beantragt der Halter oder der Verfügungsberechtigte oder sein Bevollmächtigter bei der zuständigen Zulassungsbehörde die Abstempelung eines kleineren Kennzeichenformates und gegebenenfalls die Zulassung des Kraftrades. Sind die Voraussetzungen erfüllt, können Sie die Prägung des Kennzeichens im neuen Kennzeichenformat beauftragen. Das Kennzeichenschild stempelt die Zulassungsbehörde nach Bezahlen der Gebühren und Auslagen und nach Abgabe des ausgefüllten SEPA-Lastschriftmandates ab. War das Kraftrad bereits bzw. noch zugelassen, entstempelt die Zulassungsbehörde das alte Kennzeichenschild.

Voraussetzungen

Das Fahrzeug entspricht einem genehmigten Typ oder es wurde eine Einzelgenehmigung erteilt, das Kraftrad befindet sich in einem verkehrssicheren Zustand und es besteht eine dem Pflichtversicherungsgesetz entsprechende Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung. Es dürfen keine rückständigen Gebühren und Auslagen aus vorhergegangenen Zulassungsvorgängen vorliegen. Es dürfen keine halterbezogenen Kfz-Steuerrückstände von fünf Euro oder mehr vorliegen. Soll eine Vertretung das Fahrzeug zulassen, muss dieser Person eine Vollmacht erteilt werden. Diese muss auch eine Einverständniserklärung enthalten, dass die Zulassungsbehörde die bevollmächtigte Person über rückständige Gebühren, Auslagen und Steuern informieren darf. Die Vertretung muss die Vollmacht vorlegen und sich ausweisen. Das SEPA-Lastschriftmandat ist sowohl vom Girokontoinhaber als auch vom ggf. abweichenden Fahrzeughalter unterschrieben.

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung,
  • gegebenenfalls eine Vertretungsvollmacht und Einverständniserklärung, dass die bevollmächtigte Person über rückständige Gebühren, Auslagen und Steuern informiert werden darf
  • gegebenenfalls altes Kennzeichenschild
  • Zulassungsbescheinigung
  • SEPA-Lastschriftmandat

Fristen

Es sind keine Fristen zu beachten.

Formulare

Ein Formular für eine Vertretungsvollmacht und eine Einverständniserklärung liegen bei den Zulassungsbehörden bereit. Ein Formular zur Erteilung des SEPA-Lastschriftmandates können Sie darüber hinaus auch im Internet unter www.zoll.de downloaden.

Volltext

Neben den bisherigen Kennzeichen können Sie seit dem 08.04.2011 auch kleinere Motorradkennzeichen ab einer Minimalgröße von 18 x 20 cm verwenden. Diese Regelung gilt auch für Motorrad-Saison- und Motorrad-Oldtimerkennzeichen. Durch die kleinere Schriftgröße bieten die neuen Kennzeichen Platz für längere Erkennungsnummern, d. h. mehrstellige Zahlen-Buchstaben-Kombinationen können nach dem Kürzel für den Zulassungsbezirk auf dem Kennzeichenschild aufgeprägt werden. 

Für ein bereits zugelassenes Krad mit einer zwei- oder dreistelligen Erkennungsnummer kann der Halter bei seiner Zulassungsbehörde die Stempelung eines Kraftradkennzeichens auf das neue Kennzeichenformat mit der bisherigen Erkennungsnummer beantragen. Unter dieser Fallkonstellation liegt keine neue Zulassung oder Zuteilung eines Kennzeichens vor. Nur innerhalb des gleichen Zulassungsbezirkes gilt dies auch bei einem Halterwechsel. In solchen Fällen wird eine neue Zulassungsbescheinigung ausgefertigt. Tritt ein Wechsel in der Person des Halters ein und das Krad soll in einem anderen Zulassungsbezirk zugelassen werden, so ist die Zuteilung eines neuen Kennzeichens zu beantragen. Die zuständige Zulassungsbehörde teilt dem Fahrzeug ein Kennzeichen zu. Hiervon ist dann die Größe des Kennzeichenschildes abhängig.

Dokumente und Formulare

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