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Liebe Bürgerinnen und Bürger!

Sie finden hier unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, hier die Fachämtern sowie die Bürgerservicezentren und hier unsere Sprechzeiten.  Für das Aufsuchen von unseren Verwaltungsleistungen nutzen Sie bitte die hier aufgeführten Verwaltungsleistungen des Bürgerserviceportals MV.

Finden Sie etwas nicht, dann schreiben Sie uns gern eine Email an info@lk-seenplatte.de  oder rufen Sie uns unter der Telefonnummer 0395 570870 an.

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Nachrüstung von Personenaufzügen in Wohngebäuden mit Miet- und Genossenschaftswohnungen

Zuständige Stelle

Beratung zu Fördermöglichkeiten, Antragsprüfung, Bewilligung sowie Darlehensverwaltung erfolgen im Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern, Geschäftsbereich der NORD/LB Girozentrale, Postfach 160255, 19092 Schwerin (Postanschrift); Werkstraße 213, 19061 Schwerin (Besucheradresse).

Verfahrensablauf

Der Eigentümer meldet sein Vorhaben für eine Förderung im laufenden Modernisierungsprogramm formgebunden beim Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (Bewilligungsstelle) an. Die Bewilligungsstelle prüft die Förderanmeldung und entscheidet im Einvernehmen mit dem zuständigen Landesministerium über die Erteilung von Fördervormerkungen (Antragsvorlagerechte). Nur Förderanmeldungen, für die ein Antragsvorlagerecht erteilt wurde, berechtigen zur Antragstellung bei der Bewilligungsstelle.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Eigentümer (Erbbauberechtigte stehen dem Eigentümer gleich), deren Grundstücke in Mecklenburg-Vorpommern mit Miet- oder Genossenschaftswohnungen bebaut sind.

Erforderliche Unterlagen

Eine Übersicht der benötigten Unterlagen finden Sie im Antragsformular. Die Modernisierungsrichtlinien und die Antragsformulare können von der Homepage des Landesförderinstitutes Mecklenburg-Vorpommern www.lfi-mv.de herunter geladen werden.

Volltext

Das Land Mecklenburg-Vorpommern fördert bauliche Maßnahmen zur Nachrüstung von Personenaufzügen an oder in Wohngebäuden mit Miet- und Genossenschaftswohnungen, die nicht mehr als sechs oberirdische Geschosse umfassen. Die Personenaufzüge müssen von allen Wohnungen im Gebäude und von der öffentlichen Verkehrsfläche aus stufenlos erreichbar sein.

Das Land Mecklenburg-Vorpommern stellt zinsgünstige Darlehen zur anteiligen Finanzierung der Gesamtausgaben für die Nachrüstung von Personenaufzügen bereit. Eine Förderung ist ausgeschlossen, wenn die Maßnahmen vor Bewilligung der Zuwendungen begonnen wurden.
 

Dokumente und Formulare

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