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Liebe Bürgerinnen und Bürger!

Sie finden hier unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, hier die Fachämtern sowie die Bürgerservicezentren und hier unsere Sprechzeiten.  Für das Aufsuchen von unseren Verwaltungsleistungen nutzen Sie bitte die hier aufgeführten Verwaltungsleistungen des Bürgerserviceportals MV.

Finden Sie etwas nicht, dann schreiben Sie uns gern eine Email an info@lk-seenplatte.de  oder rufen Sie uns unter der Telefonnummer 0395 570870 an.

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Die für den Gewerbebetrieb eines Pfandleihers benutzten Räume anzeigen
[Nr.99050021000000, 99050077000000 ]

Zuständige Stelle

Wenden Sie sich an die für Ihren Wohnsitz zuständige kreisfreie Stadt, große kreisangehörige Stadt oder an die Verwaltung der amtsfreien Gemeinde.

Erforderliche Unterlagen

  • Anzeige
  • formlose Mitteilung mit Kopie des Grundrisses

Nehmen Sie Bezug auf Ihren Erlaubnisbescheid und nennen Sie das Entscheidungsdatum sowie das behördliche Aktenzeichen.

Fristen

Die Anzeige sollte unverzüglich erfolgen.

Volltext

Der Pfandleiher hat der zuständigen Behörde bei Beginn des Gewerbebetriebes anzuzeigen, welche Räume er für den Gewerbebetrieb benutzt. Ferner hat er jeden Wechsel der für den Gewerbebetrieb benutzten Räume unverzüglich anzuzeigen.

Dokumente und Formulare

Für Ihren Wohnort sind leider keine Dokumente oder Formulare verfügbar.