Der Zensus ist eine statistische Erhebung mit der ermittelt wird, wie viele Menschen in Deutschland leben, wie sie wohnen und arbeiten. In Deutschland ist der Zensus 2022 eine registergestützte Bevölkerungszählung, die durch eine Stichprobe ergänzt und mit einer Gebäude- und Wohnungszählung kombiniert wird. Stichtag des Zensus ist der 15. Mai 2022. Für die Befragungen im Rahmen des Zensus besteht Auskunftspflicht laut § 23 Zensusgesetz 2022.
Der Zensus besteht aus mehreren Teilen:
Datenübermittlung der Meldebehörden sowie von oberen Bundesbehörden
Es erfolgt eine direkte Datenübermittlung der Meldebehörden an die Statistischen Ämter der Länder (§ 5 Zensusgesetz 2022 - ZensG 2022) sowie von oberen Bundesbehörden an das Statistische Bundesamt (§ 7 und 8 Zensusgesetz 2022 - ZensG 2022).
Haushaltebefragung
In der Haushaltebefragung auf Stichprobenbasis werden Haushalte in einem Interview befragt. Damit sollen Über- und Untererfassungen im Datenbestand der Melderegister ermittelt werden. Zudem werden Daten erhoben, die nicht in den Registern vorliegen, wie z.B. Angaben zu Bildung und Ausbildung oder zur Erwerbstätigkeit.
Die Organisation und Durchführung der Haushaltebefragungen, erfolgt durch die Erhebungsstellen:
Befragung der Sonderbereiche
Eine weitere Erhebung erfolgt in Wohnheimen (z. B. Studentenwohnheime) und Gemeinschaftsunterkünften (z.B. Einrichtungen für ältere oder pflegebedürftige Menschen, Internate).
Bewohnerinnen und Bewohner als Selbstversorger in Wohnheimen werden im Rahmen des Zensus 2022 befragt. In Gemeinschaftsunterkünften werden die Angaben durch die jeweilige Einrichtungsleitung übermittelt.
Gebäude- und Wohnungszählung (GWZ)
Neben der Ermittlung von Bevölkerungsangaben wird es beim Zensus 2022 auch eine Gebäude- und Wohnungszählung (GWZ) zur Erhebung des Gebäude- und Wohnungsbestandes sowie der Wohnsituation der Bevölkerung geben.
Die GWZ ist eine flächendeckende und vollzählige Erfassung aller Gebäude mit Wohnraum und bewohnten Unterkünfte sowie der darin befindlichen Wohnungen. Dazu werden Eigentümer/innen, Erbbauberechtigte, Verwalter/innen sowie die sonstigen Verfügungsberechtigten der Gebäude oder Wohnungen befragt. Für Erhebung dieser Daten ist das Statistische Amt M-V zuständig.