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Liebe Bürgerinnen und Bürger!

Verwaltungsleistungen sind bitte der aufgeführten Dienstleistungsliste des MV-Bürgerserviceportals zu entnehmen. Finden Sie etwas nicht, dann schreiben Sie uns gern eine Email an info@lk-seenplatte.de  oder rufen Sie uns unter der Telefonnummer 0395 570870 an. 

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Gelegenheitsverkehr mit Kraftomnibussen: Genehmigung beantragen
[Nr.99084009001000 ]

Möchten Sie im innerstaatlichen Verkehr außerhalb des Linienverkehrs mehr als neun Personen befördern (Gelegenheitsverkehr, zum Beispiel durch Mietomnibusverkehr, Ausflugsfahrten oder Ferienzielreisen), benötigen Sie dafür eine Genehmigung.

Zuständige Stelle

Zuständig sind die Landkreise und kreisfreien Städte

Verfahrensablauf

  • Antragstellung unter Vorlage des Antragsformulars und der ergänzenden erforderlichen Antragsunterlagen,
  • Antragsprüfung,
  • Einleitung des Anhörverfahrens unter Beteiligung IHK, LRÄ insbesondere der unteren Verkehrsbehörden, der Fachverbände, des Amtes für Arbeitsschutz etc.
  • Erteilung der Genehmigung mittels Bescheid, nach Eintritt der Rechtskraft werden die Genehmigungsurkunden ausgehändigt.

Voraussetzungen

Antragstellende müssen

  • persönlich zuverlässig
  • finanziell leistungsfähig und
  • fachlich geeignet sein.

Erforderliche Unterlagen

Formeller Antrag:

  • Name sowie Wohn- und Betriebssitz,
  • bei natürlichen Personen Geburtstag und Geburtsort,
  • Beginn und Ende der beantragten Geltungsdauer,
  • Angaben über die Zahl, die Art und das Fassungsvermögen (Sitzplatzanzahl) der zum Einsatz kommenden Fahrzeuge.

Ergänzende Antragsunterlagen und Nachweise zum Vorliegen der Genehmigungsvoraussetzungen gemäß § 13 PBefG:

  • Führungszeugnis,
  • Auszug aus dem Gewerbezentralregister,
  • Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Sozialversicherungsträger, der Berufsgenossenschaft, des Finanzamtes und der Gemeinde hinsichtlich der ordnungsgemäßen Steuerabführung,
  • Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit sowie den IHK Sachkundenachweis.


Spezielle Hinweise für Mecklenburgische Seenplatte:

Kosten

Basierend auf der Kostenverordnung für Amtshandlungen im entgeltlichen oder geschäftsmäßigen Personenverkehr mit Kraftfahrzeugen (PBefGKostV) wird die Gebühr berechnet.

Grundlage der Gebührenberechnung:

  • Anzahl der Fahrzeuge
  • der Laufzeit der Genehmigung


  • Verwaltungsgebühr: Mindestens 100,00 EUR, höchstens 1465,00 EUR. (Vorkasse: nein)

Volltext

Wenn Sie im Inland die Beförderung von mehr als neun Personen mit Kraftfahrzeugen außerhalb des Linienverkehrs durchführen wollen (Gelegenheitsverkehr), benötigen Sie dafür eine Genehmigung. Diese wird für die angestrebte Verkehrsart (Mietomnibusverkehr, Ausflugsfahrten oder Ferienzielreisen) erteilt.