Finanzielle Unterstützung erhalten ukrainische Flüchtlinge vom Sozialamt Hierfür senden Sie bitte eine E-Mail mit der Kopie des ukrainischen Identitätsnachweises an die E-Mailadresse ukrainehilfe@lk-seenplatte.de .
Das Sozialamt wird sich dann bei Ihnen melden, sobald die Unterlagen An der Hochstraße 1, 17036 Neubandenburg abgeholt werden können. In der Regel erfolgt die Rückmeldung innerhalb von 3 bis 4 Tage.
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Українські біженці отримують фінансову підтримку від управління соціального захисту населення. Для цього просимо надіслати електронний лист з копією українського підтвердження особи на електронну адресу ukrainehilfe@lk-seenplatte.de.
Потім управління соціального забезпечення зв'яжеться з вами, як тільки документи можуть бути зібрані за адресою Hochstraße 1, 17036 Neubandenburg. Як правило, зворотний зв'язок відбувається протягом 3 - 4 діб.
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Ukrainische Flüchtlinge ohne Fiktionsbescheinigung oder Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG erhalten Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.
Das Sozialamt wird sich dann bei Ihnen melden, sobald die Unterlagen An der Hochstraße 1, 17036 Neubandenburg abgeholt werden können. In der Regel erfolgt die Rückmeldung innerhalb von 3 bis 4 Tage.
Leistungen nach dem SGB II – Arbeitslosengeld II
Ukrainische Flüchtlinge, die bereits
- eine Fiktionsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis besitzen,
- erwerbsfähig sind und
- für die im Monat Mai Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz gezahlt wurden,
können ab dem 01.06.2022 Sozialleistungen vom Jobcenter (SGB II Leistungen) erhalten. Auf Leistungen nach dem SGB II muss ein Antrag gestellt werden, sodass zum Folgemonat Leistungen durch das Jobcenter ausgezahlt werden können.
Für die Altkreise Waren Müritz und Demmin ist das Jobcenter Mecklenburgische Seenplatte Nord zuständig.
(Auszahlung ab dem 01.06.2022) Mailadresse: Jobcenter-MSE-Nord@jobcenter-ge.de
Für die Altkreise Neubrandenburg und Mecklenburg-Strelitz ist das Jobcenter Mecklenburgische Seenplatte Süd zuständig. (Auszahlung ab dem 01.07.2022) Mailadresse: Jobcenter-MSE-Sued@jobcenter-ge.de
Weitere Informationen und Antragsunterlagen finden Sie auf der nachfolgenden Internetseite: https://www.arbeitsagentur.de/arbeitslos-arbeit-finden/download-center-arbeitslos
Für den Monat Juni 2022 wird die Krankenhilfe im Bereich Neubrandenburg und Neustrelitz sowie für Leistungsberechtigte der Grundsicherung in Form von Krankenbehandlungsscheinen gewährt. Da die bisher ausgestellten Behandlungsscheine überwiegend bis zum 31.05.2022 befristet wurden, können bei Bedarf neue Behandlungsscheine beim Sozialamt angefordert werden.
Leistungen nach dem SGB XII
- Grundsicherung/ Hilfe zum Lebensunterhalt
Ukrainische Flüchtlinge, die bereits
- eine Fiktionsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis besitzen,
- die Altersgrenze nach deutschem Rentenrecht erreicht haben oder dem Grunde nach Anspruch auf eine Rente im Heimatland haben oder Kinder unter 15 Jahren, die nicht in der Ursprungsfamilie aber im Familienverbund leben,
- für die im Monat Mai Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz gezahlt wurden,
können ab dem 01.06.2022 vom Sozialamt Lebensunterhaltsleistungen nach dem SGB XII erhalten.
Die erforderlichen Anträge sind beim Sozialamt, An der Hochstraße 1, 17036 Neubandenburg telefonisch oder per Mail abzufordern. Eine persönliche Vorsprache ist nicht erforderlich.
Ansprechpartner ist. Frau Ina Frank, Ina.Frank@LK-Seenplatte.de , 0395 57087 4214
- Hilfe zur Pflege
Ukrainische Flüchtlinge, die bereits
- eine Fiktionsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis besitzen,
- pflegebedürftig, aber nicht kranken- und pflegeversichert sind
können ab dem 01.06.2022 einen Antrag auf Hilfe zur Pflege nach dem SGB XII beantragen.
Die erforderlichen Anträge sind beim Sozialamt, An der Hochstraße 1, 17036 Neubandenburg telefonisch oder per Mail abzufordern. Eine persönliche Vorsprache ist nicht erforderlich.
Ansprechpartner ist. Frau Ina Frank, Ina.Frank@LK-Seenplatte.de , 0395 57087 4214