Regionalplanung
Das Bundesland Mecklenburg-Vorpommern ist in vier Planungsregionen eingeteilt:
- Westmecklenburg,
- Mittleres Mecklenburg/Rostock,
- Mecklenburgische Seenplatte,
- Vorpommern.
Der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte ist Teil der Planungsregion Mecklenburgische Seenplatte. Auf dieser Ebene erfolgt die Regionalplanung. Die vorgelagerte Ebene ist die Landesplanung, für die das Land Mecklenburg-Vorpommern als Träger verantwortlich zeichnet. Das Land M-V hat hierzu das Landesraumentwicklungsprogramm (LREP) Mecklenburg-Vorpommern aufgestellt.
Rechtsgrundlagen für die Regionalplanung wie für die Landesplanung sind vorrangig das Raumordnungsgesetz (ROG), die Raumordnungsverordnung und das Landesplanungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern.
Träger der Regionalplanung ist der Regionale Planungsverband "Mecklenburgische Seenplatte". Neben dem Landkreis Mecklenburgische Seenplatte sind das Oberzentrum Neubrandenburg und die Mittelzentren Demmin, Neustrelitz und Waren Mitglieder des Regionalen Planungsverbandes. Der Vorstand des Planungsverbandes setzt sich u.a. aus dem Landrat, dem Oberbürgermeister der Stadt Neubrandenburg und den Bürgermeistern der Mittelzentren zusammen. Oberstes beschlussfassendes Organ des Planungsverbandes ist die Verbandsversammlung.
Der Regionale Planungsverband hat die Aufgabe, das Regionale Raumentwicklungsprogramm (RREP) für die Planungsregion Mecklenburgische Seenplatte aufzustellen und fortzuschreiben. Das RREP ist rechtlich eine Rechtsverordnung des Landes Mecklenburg-Vorpommern, die jedoch von der Planungsregion selbst erarbeitet und von der Verbandsversammlung des Regionalen Planungsverbandes beschlossen wird.
Das RREP legt die Ziele und Grundsätze der Raumordnung fest, nach denen die Planungsregion Mecklenburgische Seenplatte entwickelt werden soll. Dies erfolgt zum einen durch nach Themen geordnete Programmsätze, in denen die Ziele und Grundsätze formuliert sind, zum anderen erfolgt dies maßgeblich auch durch eine entsprechende Darstellung in der Karte der räumlichen Ordnung. In dieser Karte werden u.a. Vorrang- und Vorsorgegebiete für bestimmte Funktionen des Raumes festgelegt.
Die Ziele der Raumordnung sind für die Träger anderer räumlicher Planungen (z.B. für die Städte und Gemeinden als Träger Bauleitplanung) verbindliche Vorgaben in Form von räumlich und sachlich bestimmten Festlegungen, die zwingend beachtet werden müssen und nicht umgangen werden können. Die Grundsätze der Raumordnung sind dem gegenüber Aussagen zur Entwicklung, Ordnung und Sicherung des Raumes als Vorgaben für nachfolgende Entscheidungen, die einer Abwägung oder einer Ermessensausübung zugänglich sind.
Näheres unter http://www.region-seenplatte.de