Bei der Zuteilung eines Saisonkennzeichens können Sie als Fahrzeughalter entscheiden, für welchen Zeitraum (mindestens zwei Monate, höchstens 11 Monate) das Fahrzeug auf öffentlichen Straßen zugelassen werden soll.
Die Festlegung des Betriebszeitraumes erfolgt nach vollen Monaten, d. h. der Beginn ist immer der erste Tag, das Ende immer der letzte Tag des betreffenden Monats. Bei Fahrzeugen mit zugeteilten Saisonkennzeichen gelten grundsätzlich alle Vorschriften, die auch für das normale amtliche Kennzeichen anzuwenden sind.
Dies hat zur Folge, dass Sie den Verkauf ihres Fahrzeuges bzw. Namens- und Adressänderungen unverzüglich - auch außerhalb des Betriebszeitraumes – anzuzeigen haben. Gleiches gilt auch beim Wechsel der Versicherungsgesellschaft.
Welche Unterlagen Sie im Einzelnen für die Zuteilung eines Saisonkennzeichens benötigen ist abhängig davon, ob es sich um eine Neuzulassung, eine Umschreibung oder eine Wiederzulassung handelt. Allerdings muss die Versicherungsgesellschaft bei der Zuteilung eines Saisonkennzeichens auf der Versicherungsbestätigungskarte den gewünschten Betriebszeitraum angeben.
Welche Unterlagen muss ich vorlegen:
•Zulassungsbescheinigung Teil II / Fahrzeugbrief
•Zulassungsbescheinigung Teil I / Fahrzeugschein
•Versicherungsbestätigung
•Nachweis über gültige Hauptuntersuchung
•Vorhandene Kennzeichenschilder
Gebühr: ca. 27,00 € bis 45,50 €
Wunschkennzeichen 10,20 € bis 12,80 €
Zusätzlich: Kennzeichenschilder