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An-,Um- und Abmeldung von KFZ

Online-Terminvergabe für Kfz-Zulassung und Führerscheinangelegenheiten

Das Onlineterminvergabeportal zeigt die noch verfügbaren Terminfenster für die nächsten vier Wochen an.
Gebucht werden kann die gewünschte Uhrzeit am jeweiligen Wochentag innerhalb der üblichen Öffnungszeiten an den vier Regionalstandorten in Demmin, Neustrelitz, Neubrandenburg und Waren (Müritz).

https://ikol.ikt-ost.de/tnv/?LICENSEIDENTIFIER=mecklenburgische-seenplatte_kreis 

Die Bürgerservice-Zentren sind am Dienstag und Donnerstag zu den bekannten Öffnungszeiten ohne vorherige Terminabsprache erreichbar. Für Montag, Mittwoch und Freitag vereinbaren Sie bitte telefonisch unter 0395 57087 3700 oder per Online-Termin -buchen

Die Bürgerservice-Zentren mit der Kfz-Zulassung haben zu den bekannten Öffnungszeiten geöffnet.
Montag: 08:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 16:00 Uhr
Dienstag: 08:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 17:30 Uhr
Mittwoch: 08:00 bis 12:00 Uhr
Donnerstag: 08:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 16:00 Uhr
Freitag: 08:00 bis 12:00 Uhr

Internetbasierten Fahrzeugzulassung 

Nutzen Sie bitte dazu das Portal: https://ikfz.lk-seenplatte.de 
bzw. schreiben Sie eine Mail an: zulassung@lk-seenplatte.de

Bitte beachten Sie: Juristische Personen haben keinen elektronischen Nachweis der Identität - wie Personaldokument. Deshalb kann zum gegenwärtigen Zeitpunkt nur für natürliche Personen online das Portal genutzt werden. Vom Gesetzgeber gibt es dazu noch keine Regelung.

Notwendige Voraussetzungen für die Benutzung

Damit die in i-Kfz Stufe 3 möglichen Anträge und Vorgänge

- Antrag auf Neuzulassung eines Kfz
- Antrag auf Wiederzulassung eines Kfz
- Antrag auf Umschreibung eines Kfz mit Kennzeichenwechsel
- Vollautomatisierte Umschreibung eines Kfz ohne Kennzeichenwechsel
- Vollautomatisierte Außerbetriebsetzung eines Kfz
- Vollautomatisierte Adressänderung des Halters eines Kfz

durchgeführt werden können, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein.

Generelle Voraussetzungen 

  • Die antragstellende Person muss ein Benutzerkonto im STVA-Portal besitzen. 
  • Die antragstellende Person muss in Besitz eines neuen Personalausweises (nPA) oder eines elektronischen Aufenthaltstitels (eAT) mit freigeschalteter eID-Funktion sowie eines einsprechenden Kartenlesers sein. 
  • Auf dem verwendeten Endgerät (PC, Smartphone etc.) muss die „AusweisApp2 (siehe https://www.ausweisapp.bund.de/ausweisapp2/) installiert und gestartet sein. 
  • Die antragstellende Person muss die Möglichkeit zur Teilnahme an einem der angebotenen Internet-basierten Zahlverfahren haben.
  • Soll ein Antrag oder Vorgang für ein Kfz durchgeführt werden, was bereits zugelassen war oder ist, muss die letzte Zulassung dieses Kfz nach dem 01.01.2015 erfolgt sein.

Auflistung der möglichen Vorgänge und erforderlichen Unterlagen

Neuzulassung fabrikneues Fahrzeug

  • Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung Teil 2 
  • Nummer zur elektronischen Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer) 
  • IBAN und BIC einer deutschen Bankverbindung der antragstellenden Person 
  • Reservierungs-PIN des reservierten Kennzeichens, falls ein zuvor reserviertes Kennzeichen verwendet werden soll

Neuzulassung Gebrauchtfahrzeug

  • Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung Teil 2
  • Nummer zur elektronischen Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer) 
  • Nachweis zur Hauptuntersuchung mit Schlüsselnummer des Prüfortes und HU-Prüfziffer, falls im zentralen Fahrzeugregister des Kraftfahrt-Bundesamtes keine Informationen zu einer gültigen Hauptuntersuchung vorliegen
  • Nachweis zur Sicherheitsprüfung mit Schlüsselnummer des Prüfortes und SP-Prüfziffer, falls für das Fahrzeug eine Sicherheitsprüfung vorgeschrieben ist und im zentralen Fahrzeugregister des Kraftfahrt-Bundesamtes keine Informationen zu einer gültigen Sicherheitsprüfung vorliegen
  • IBAN und BIC einer deutschen Bankverbindung der antragstellenden Person
  • Reservierungs-PIN des reservierten Kennzeichens, falls ein zuvor reserviertes Kennzeichen verwendet werden soll

Wiederzulassung ohne Halterwechsel ohne Wechsel des Zulassungsbezirks

  • Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung Teil 1 
  • Nummer zur elektronischen Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer) 
  • Nachweis zur Hauptuntersuchung mit Schlüsselnummer des Prüfortes und HU-Prüfziffer, falls im zentralen Fahrzeugregister des Kraftfahrt-Bundesamtes keine Informationen zu einer gültigen Hauptuntersuchung vorliegen 
  • Nachweis zur Sicherheitsprüfung mit Schlüsselnummer des Prüfortes und SP-Prüfziffer, falls für das Fahrzeug eine Sicherheitsprüfung vorgeschrieben ist und im zentralen Fahrzeugregister des Kraftfahrt-Bundesamtes keine Informationen zu einer gültigen Sicherheitsprüfung vorliegen 
  • IBAN und BIC einer deutschen Bankverbindung der antragstellenden Person 
  • Reservierungs-PIN des reservierten Kennzeichens, falls ein zuvor reserviertes Kennzeichen verwendet werden soll, welches von dem Kenneichen abweicht, das ggf. im Rahmen der Außerbetriebsetzung reserviert wurde

Wiederzulassung mit Halterwechsel ohne Wechsel des Zulassungsbezirks

  • Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung Teil 1 
  • Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung Teil 2 
  • Nummer zur elektronischen Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer) 
  • Nachweis zur Hauptuntersuchung mit Schlüsselnummer des Prüfortes und HU-Prüfziffer, falls im zentralen Fahrzeugregister des Kraftfahrt-Bundesamtes keine Informationen zu einer gültigen Hauptuntersuchung vorliegen 
  • Nachweis zur Sicherheitsprüfung mit Schlüsselnummer des Prüfortes und SP-Prüfziffer, falls für das Fahrzeug eine Sicherheitsprüfung vorgeschrieben ist und im zentralen Fahrzeugregister des Kraftfahrt-Bundesamtes keine Informationen zu einer gültigen Sicherheitsprüfung vorliegen IBAN und BIC einer deutschen Bankverbindung der antragstellenden Person Reservierungs-PIN des reservierten Kennzeichens, falls ein zuvor reserviertes Kennzeichen verwendet werden soll, welches von dem Kenneichen abweicht, das ggf. im Rahmen der Außerbetriebsetzung reserviert wurde

Wiederzulassung ohne Halterwechsel mit Wechsel des Zulassungsbezirks

  • Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung Teil 1 
  • Nummer zur elektronischen Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer) 
  • Nachweis zur Hauptuntersuchung mit Schlüsselnummer des Prüfortes und HU-Prüfziffer, falls im zentralen Fahrzeugregister des Kraftfahrt-Bundesamtes keine Informationen zu einer gültigen Hauptuntersuchung vorliegen 
  • Nachweis zur Sicherheitsprüfung mit Schlüsselnummer des Prüfortes und SP-Prüfziffer, falls für das Fahrzeug eine Sicherheitsprüfung vorgeschrieben ist und im zentralen Fahrzeugregister des Kraftfahrt-Bundesamtes keine Informationen zu einer gültigen Sicherheitsprüfung vorliegen 
  • IBAN und BIC einer deutschen Bankverbindung der antragstellenden Person 
  • Reservierungs-PIN des reservierten Kennzeichens, falls ein zuvor reserviertes Kennzeichen verwendet werden soll, welches von dem Kenneichen abweicht, das ggf. im Rahmen der Außerbetriebsetzung reserviert wurde

Wiederzulassung mit Halterwechsel mit Wechsel des Zulassungsbezirks

  • Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung Teil 1 
  • Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung Teil 2 
  • Nummer zur elektronischen Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer) 
  • Nachweis zur Hauptuntersuchung mit Schlüsselnummer des Prüfortes und HU-Prüfziffer, falls im zentralen Fahrzeugregister des Kraftfahrt-Bundesamtes keine Informationen zu einer gültigen Hauptuntersuchung vorliegen 
  • Nachweis zur Sicherheitsprüfung mit Schlüsselnummer des Prüfortes und SP-Prüfziffer, falls für das Fahrzeug eine Sicherheitsprüfung vorgeschrieben ist und im zentralen Fahrzeugregister des Kraftfahrt-Bundesamtes keine Informationen zu einer gültigen Sicherheitsprüfung vorliegen 
  • IBAN und BIC einer deutschen Bankverbindung der antragstellenden Person 
  • Reservierungs-PIN des reservierten Kennzeichens, falls ein zuvor reserviertes Kennzeichen verwendet werden soll, welches von dem Kenneichen abweicht, das ggf. im Rahmen der Außerbetriebsetzung reserviert wurde

Umschreibung ohne Halterwechsel ohne Wechsel des Zulassungsbezirks (Adressänderung)

  • Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung Teil 1 
  • Nachweis zur Hauptuntersuchung mit Schlüsselnummer des Prüfortes und HU-Prüfziffer, falls im zentralen Fahrzeugregister des Kraftfahrt-Bundesamtes keine Informationen zu einer gültigen Hauptuntersuchung vorliegen 
  • Nachweis zur Sicherheitsprüfung mit Schlüsselnummer des Prüfortes und SP-Prüfziffer, falls für das Fahrzeug eine Sicherheitsprüfung vorgeschrieben ist und im zentralen Fahrzeugregister des Kraftfahrt-Bundesamtes keine Informationen zu einer gültigen Sicherheitsprüfung vorliegen

Umschreibung mit Halterwechsel ohne Wechsel des Zulassungsbezirks

  • Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung Teil 1 
  • Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung Teil 2 
  • Sicherheitscodes der Kennzeichen, falls ein Kennzeichenwechsel erfolgt 
  • Nummer zur elektronischen Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer) 
  • Nachweis zur Hauptuntersuchung mit Schlüsselnummer des Prüfortes und HU-Prüfziffer, falls im zentralen Fahrzeugregister des Kraftfahrt-Bundesamtes keine Informationen zu einer gültigen Hauptuntersuchung vorliegen 
  • Nachweis zur Sicherheitsprüfung mit Schlüsselnummer des Prüfortes und SP-Prüfziffer, falls für das Fahrzeug eine Sicherheitsprüfung vorgeschrieben ist und im zentralen Fahrzeugregister des Kraftfahrt-Bundesamtes keine Informationen zu einer gültigen Sicherheitsprüfung vorliegen 
  • IBAN und BIC einer deutschen Bankverbindung der antragstellenden Person 
  • Reservierungs-PIN des reservierten Kennzeichens, falls ein Kennzeichenwechsel erfolgt und dabei ein zuvor reserviertes Kennzeichen verwendet werden soll

Umschreibung ohne Halterwechsel mit Wechsel des Zulassungsbezirks

  • Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung Teil 1 
  • Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung Teil 2, falls ein Kennzeichenwechsel erfolgt 
  • Sicherheitscodes der Kennzeichen, falls ein Kennzeichenwechsel erfolgt 
  • Nachweis zur Hauptuntersuchung mit Schlüsselnummer des Prüfortes und HU-Prüfziffer, falls im zentralen Fahrzeugregister des Kraftfahrt-Bundesamtes keine Informationen zu einer gültigen Hauptuntersuchung vorliegen 
  • Nachweis zur Sicherheitsprüfung mit Schlüsselnummer des Prüfortes und SP-Prüfziffer, falls für das Fahrzeug eine Sicherheitsprüfung vorgeschrieben ist und im zentralen Fahrzeugregister des Kraftfahrt-Bundesamtes keine Informationen zu einer gültigen Sicherheitsprüfung vorliegen 
  • Reservierungs-PIN des reservierten Kennzeichens, falls ein Kennzeichenwechsel erfolgt und dabei ein zuvor reserviertes Kennzeichen verwendet werden soll

Umschreibung mit Halterwechsel mit Wechsel des Zulassungsbezirks

  • Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung Teil 1 
  • Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung Teil 2 
  • Sicherheitscodes der Kennzeichen, falls ein Kennzeichenwechsel erfolgt 
  • Nummer zur elektronischen Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer) 
  • Nachweis zur Hauptuntersuchung mit Schlüsselnummer des Prüfortes und HU-Prüfziffer, falls im zentralen Fahrzeugregister des Kraftfahrt-Bundesamtes keine Informationen zu einer gültigen Hauptuntersuchung vorliegen 
  • Nachweis zur Sicherheitsprüfung mit Schlüsselnummer des Prüfortes und SP-Prüfziffer, falls für das Fahrzeug eine Sicherheitsprüfung vorgeschrieben ist und im zentralen Fahrzeugregister des Kraftfahrt-Bundesamtes keine Informationen zu einer gültigen Sicherheitsprüfung vorliegen 
  • IBAN und BIC einer deutschen Bankverbindung der antragstellenden Person 
  • Reservierungs-PIN des reservierten Kennzeichens, falls ein Kennzeichenwechsel erfolgt und dabei ein zuvor reserviertes Kennzeichen verwendet werden soll

Außerbetriebsetzung

  • Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung Teil 1 
  • Sicherheitscodes der Kennzeichen 
  • Datum zum Verwertungsnachweis und Nummer des Demontagebetriebs, falls das Fahrzeug im Inland verwertet wurde

Zulassung eines Neufahrzeuges (Neuzulassung)

Wenn Sie ein Neufahrzeug (fabrikneu und noch nicht zugelassen gewesen) zulassen wollen, benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • Zulassungsbescheinigung Teil II 
  • COC-Bescheinigung oder Datenbestätigung oder Einzelgutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen
  • Versicherungsbestätigung
  • Sollten Sie keine Zulassungsbescheinigung Teil II haben, benötigen wir zusätzlich einen Kaufvertrag oder eine Rechnung über den Kauf des Fahrzeuges sowie eine Bestätigung des Herstellers, dass bislang noch keine Zulassungsbescheinigung Teil II ausgestellt worden ist
  • Fahrzeuge werden nur erstmalig zugelassen, wenn sie mit einen Reifendruckkontrollsystem ausgestattet sind.

Gebühr: 26,90 € bis 65,20 €
Wunschkennzeichen 10,20 € bzw. 12,80 €
Zusätzlich: Kennzeichenschilder

Zulassung eines gebrauchten Fahrzeuges

Wenn Ihr Fahrzeug länger als 7 Jahre abgemeldet war und Sie es wieder zulassen möchten, benötigen Sie folgende Unterlagen:

 
•Gutachten nach § 21 StVZO von einem amtlich anerkannten Sachverständigen, falls keine Fahrzeugpapiere und im Kraftfahrt-Bundesamt Flensburg keine Daten mehr vorhanden sind, ansonsten
•Zulassungsbescheinigung Teil II / Fahrzeugbrief (bei Nichtvorhandensein von Fahrzeugdokumenten: Kaufvertrag und obiges Gutachten)
•Zulassungsbescheinigung Teil I oder Abmeldebescheinigung
•Versicherungsbestätigung
•Nachweis über gültige Hauptuntersuchung

Gebühr: 30,50 € bis 68,10 €
Wunschkennzeichen: 10,20 € bzw. 12,80 €
Zusätzlich Kennzeichenschilder

Einfuhr von Gebrauchtfahrzeugen aus dem Ausland

Wenn Sie ein Gebrauchtfahrzeug zulassen möchten, das nach Deutschland eingeführt wird:


•Ausländische Fahrzeugpapiere
•Ausländische amtliche Kennzeichenschilder oder Abmeldevermerk/-Bescheinigung, sofern diese vorhanden sind
•EG-Übereinstimmungserklärung - COC - Papier - bzw. Zulassungsbescheinigung (ggf. Teil I und Teil II). Falls diese Unterlagen nicht vorhanden sind, benötigen Sie ein Gutachten gem. § 21 StVZO
•Kaufvertrag und / oder Original-Rechnung bzw. vergleichbare Unterlagen über den Erwerb des Fahrzeuges
•Kommt das Fahrzeug aus einem „Nicht EG-Land", benötigen Sie eine Zollquittung oder Zollurkunde über die Zollfreistellung oder eine Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
•Bei innergemeinschaftlichen Erwerb: ist das Fahrzeug nicht älter als 6 Monate oder hat weniger als 6000 km, ist das Formular „Mitteilung für Umsatzsteuerzwecke über den innergemeinschaftlichen Erwerb" auszufüllen (Formulare sind bei den Zulassungsbehörden oder bei den Finanzämtern erhältlich)
•Versicherungsbestätigung
•Nachweis über gültige Hauptuntersuchung


Im Einzelfall können noch weitere Unterlagen zur Zulassung benötigt werden. Informieren Sie sich bei Ihrer Zulassungsbehörde.

Gebühr: ca. 35,00 € bis 50,80 €
Wunschkennzeichen: 10,20 € bzw. 12,80 €
Zusätzlich: Kennzeichenschilder

Technischer Eintrag

Wenn Sie eine technische Änderung in den Fahrzeugpapieren vornehmen lassen wollen, benötigen Sie folgende Unterlagen:


•Zulassungsbescheinigung Teil I / Fahrzeugschein
•Zulassungsbescheinigung Teil II / Fahrzeugbrief
•Gutachten vom TÜV bzw. eines amtl. anerkannten Sachverständigen
•Bescheinigung über gültige Hauptuntersuchung

Gebühr: 11,20 € bis 30,10 €

Einfuhr von Neufahrzeugen aus dem Ausland

Wenn Sie ein Neufahrzeug zulassen wollen, das nach Deutschland eingeführt wird benötigen Sie folgende Unterlagen:

•EG-Übereinstimmungsbescheinigung -COC-Papier-
•Kaufvertrag und/oder Original-Rechnung bzw. vergleichbare Unterlagen über den Erwerb des Fahrzeuges
•Kommt das Fahrzeug aus einem „Nicht-EG-Land", benötigen Sie eine Zollquittung oder Zollurkunde über die Zollfreistellung oder eine Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
•Bei innergemeinschaftlichem Erwerb: ist das Fahrzeug nicht älter als 6 Monate oder hat weniger als 6000 km, ist das Formular „Mitteilung für Umsatzsteuerzwecke über den innergemeinschaftlichen Erwerb" auszufüllen.(Formulare sind bei den Zulassungsbehörden und bei den Finanzämtern erhältlich).
•Versicherungsbestätigung
Im Einzelfall können noch weitere Unterlagen zur Zulassung benötigt werden. Informieren Sie sich bei Ihrer Zulassungsbehörde.

Gebühr: ca. 32,00 € bis 60,00 €
Wunschkennzeichen: 10,20 € bzw. 12,80 €
Zusätzlich: Kennzeichenschilder

Änderung des Namens

Wenn Sie innerhalb des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte wohnhaft sind und sich Ihr Name aufgrund Heirat etc. geändert hat, benötigen Sie folgende Unterlagen:

 
•Zulassungsbescheinigung Teil I / Fahrzeugschein
•Zulassungsbescheinigung Teil II / Fahrzeugbrief
•Personalausweis
•Bescheinigung über gültige Hauptuntersuchung

Gebühr: 11,70 bis 21,90 €

Wiederzulassung auf den gleichen Halter innerhalb des Zulassungsbezirkes

Wenn Sie ein Fahrzeug nach einer Abmeldung wieder auf Ihren Namen zulassen möchten, benötigen Sie folgende Unterlagen:

•Zulassungsbescheinigung Teil II / Fahrzeugbrief / Betriebserlaubnis
•Zulassungsbescheinigung Teil I/Fahrzeugschein oder Abmeldebescheinigung
•Versicherungsbestätigung
•Nachweis über gültige Hauptuntersuchung
•soweit vorhanden: bisherige Kennzeichenschilder für das Fahrzeug

Gebühr: ca.11,00 € bis 58,00 € (bei Umkennzeichnung)
evtl. Kennzeichenschilder

Sie haben hier ab sofort die Möglichkeit, Online-Anträge zur Wiederzulassung eines Fahrzeugs an die jeweils zuständige Zulassungsbehörde zu richten. Ein Besuch dieser Behörde kann damit entfallen.

Änderung der Anschrift

Wenn Sie innerhalb des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte wohnhaft sind und sich Ihre Anschrift wegen Umzugs, Fusion von Gemeinden, Begradigung von Hausnummern etc. geändert hat, benötigen Sie folgende Unterlagen:

• Zulassungsbescheinigung Teil I / Fahrzeugschein
• Personalausweis
• Bescheinigung über gültige Hauptuntersuchung

Gebühr: 11,00 € bis 17,60 €

Die Anschriftenänderung erfolgt in der für den Wohnort zuständigen Zulassungsstelle. Möglich ist auch weiterhin die Beantragung der regionalen Kennzeichen.

Abmeldung von Fahrzeugen

Es wird seit dem 01. 03. 2007 nicht mehr unterschieden zwischen einer vorübergehenden und einer endgültigen Abmeldung
Für die Abmeldung benötigen Sie folgende Unterlagen:


•Fahrzeugschein/Zulassungsbescheinigung Teil 1
•Kennzeichenschilder

Wird das Fahrzeug entsorgt, so ist der Zulassungsbehörde umgehend der Nachweis vorzulegen (Verbleibserklärung oder Verwertungsnachweis).

Gebühren:
von 6,90 Euro bis 11,00 Euro (wenn das Kfz nicht als Abfall entsorgt wird)

Hinweis:
Fahrzeuge können in jeder Zulassungsstelle innerhalb von Deutschland abgemeldet werden, egal wo Sie hauptwohnlich gemeldet sind.

Sie haben hier ab sofort die Möglichkeit, Online-Anträge zur Außerbetriebsetzung eines Fahrzeugs an die jeweils zuständige Zulassungsbehörde zu richten. Ein Besuch dieser Behörde kann damit entfallen. Zulassungsportal

Achtung: Aufgrund von zentralen Umstellungsarbeiten an der Software funktioniert das Zulassungsportal momentan leider nicht.

Reservierung von Kennzeichen / Wunschkennzeichen

Sie wollen ein Kennzeichen vorab reservieren. Dieses können Sie telefonisch oder schriftlich tun.Die Dauer der Reservierung beträgt max. 6 Monate. Trotz einer Reservierung haben Sie keinen Anspruch auf ein bestimmtes Kennzeichen!

Wunschkennzeichen: https://web.lk-seenplatte.de/wkz/

(Bürger oder Autohändler können nach freien Kfz-Kennzeichen suchen, Daten zum zukünftigen Kfz-Halter erfassen und damit eine Kennzeichenreservierung veranlassen. Die erfassten Daten können vom Sachbearbeiter in der Zulassungsbehörde per Klick in einen laufenden Vorgang von IKOL-KFZ übernommen werden.)

Wir weisen darauf hin, dass die im Internet betriebenen Seiten anderer Dienstleister, keine Seiten des Landkreises sind.

Gebühren: 2,60 Euro (Reservierungsgebühr) bis
12,80 Euro (Reservierungsgebühr mit Wunschkennzeichen)

Rotes Kennzeichen für KFZ-Gewerbe

Rote Kennzeichen und dazugehörige besondere Fahrzeugscheinhefte können auf Antrag an zuverlässige Kraftfahrzeughersteller, Kraftfahrzeugteilehersteller, Kraftfahrzeugwerkstätten und Kraftfahrzeughändler befristet oder widerruflich zur wiederkehrenden Verwendung zugeteilt werden.
Das zugeteilte Kennzeichen kann für verschiedene Fahrzeuge verwendet werden. Der Inhaber ist verpflichtet für jedes Fahrzeug einen entsprechenden Schein auszufüllen und die Bezeichnung des Fahrzeuges vor Antritt der ersten Fahrt in den Schein einzutragen. Über Prüfungs-, Probe- und Überführungsfahrten sind fortlaufende Aufzeichnungen anhand eines Fahrten-Nachweisheftes zu führen.

Folgende Unterlagen sind für die Zuteilung eines roten Kennzeichens notwendig:


•Führungszeugnis zur Vorlage bei Behörden. Das Führungszeugnis ist bei der Gemeindeverwaltung (Einwohnermeldeamt) des Wohnortes zu beantragen
•Auskunft aus dem Verkehrszentralregister
•Auszug aus dem Gewerbezentralregister
•Gewerbeanmeldung und Auszug aus dem Handelsregister Versicherungsbestätigung für rote Kennzeichen
Gebühr: ca. 120,00 €

Eine abweichende Gebührenfestsetzung kann sich je nach der Besonderheit des Einzelfalles ergeben.

Die Kennzeichen werden bei der erstmaligen Beantragung befristet ausgegeben. Sollten der Ablauf der Frist versäumt werden, erlischt das Kennzeichen und muss neu beantragt werden!

Kurzzeitkennzeichen

Das Kurzzeitkennzeichen ist nur für den einmaligen und kurzfristigen Gebrauch bestimmt und darf nur für Prüfungs- und Überfahrten sowie zu Testfahrten Verwendung finden.

Strengere Regeln für Kurzzeitkennzeichen gelten ab April 2015

Zum Zeitpunkt der Beantragung des Kurzzeitkennzeichens bei der Zulassungsbehörde ist eine Betriebserlaubnis nicht zwingend erforderlich und es ist kein(e) Zulassungsbescheinigung Teil II / Fahrzeugbrief vorzulegen.
Sie erhalten nur von der Zulassungsbehörde Ihres Wohnortes (Hauptwohnung) bzw. von der Zulassungsbehörde des Standortes des Fahrzeuges bei abgelaufener Hauptuntersuchung einen besonderen Fahrzeugschein. Erst nach bestandener Hauptuntersuchung kann die Überführung des Fahrzeuges durchgeführt werden. Das/die Kennzeichen sind fest am Fahrzeug anzubringen und nicht in die Scheibe zu stellen. Das Fahrzeug darf nur bis zum eingedruckten Ablaufdatum am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen und nur von der Person geführt werden, die im Fahrzeugschein eingetragen ist. Wird das Fahrzeug nach diesem Datum im öffentlichen Straßenverkehr mit dem Kennzeichen bewegt, haben Sie keinen Versicherungsschutz mehr und Sie begehen eine Straftat. Das Parken im öffentlichen Straßenraum mit abgelaufenen Kurzzeitkennzeichen stellt eine Ordnungswidrigkeit dar.
Ein Kurzzeitkennzeichen wird für maximal 5 Tage ab dem Tag der Antragstellung zugeteilt und verliert dann seine Gültigkeit.

Unterlagen, die ich mitbringen muss, damit ich ein Kurzzeitkennzeichen erteilt bekomme:
• Versicherungsbestätigung für Kurzzeitkennzeichen
- Fahrzeugschein/Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Original oder Kopie beidseitig), Fahrzeug muss abgemeldet sein (bei Neufahrzeugen: Zulassungsbescheinigung Teil 2)
- Gültige Hauptuntersuchung
Gebühr: 13,10 €
Zusätzlich: Kennzeichenschilder

Rotes Oldtimerkennzeichen

Rote Kennzeichen und dazugehörige besondere Fahrzeugscheinhefte können auf Antrag an zuverlässige Kraftfahrzeughersteller, Kraftfahrzeugteilehersteller, Kraftfahrzeugwerkstätten und Kraftfahrzeughändler befristet oder widerruflich zur wiederkehrenden Verwendung zugeteilt werden.
Das zugeteilte Kennzeichen kann für verschiedene Fahrzeuge verwendet werden. Der Inhaber ist verpflichtet für jedes Fahrzeug einen entsprechenden Schein auszufüllen und die Bezeichnung des Fahrzeuges vor Antritt der ersten Fahrt in den Schein einzutragen. Über Prüfungs-, Probe- und Überführungsfahrten sind fortlaufende Aufzeichnungen anhand eines Fahrten-Nachweisheftes zu führen.

Folgende Unterlagen sind für die Zuteilung eines roten Kennzeichens notwendig:


•Führungszeugnis zur Vorlage bei Behörden. Das Führungszeugnis ist bei der Gemeindeverwaltung (Einwohnermeldeamt) des Wohnortes zu beantragen
•Auskunft aus dem Verkehrszentralregister
•Auszug aus dem Gewerbezentralregister
•Gewerbeanmeldung und Auszug aus dem Handelsregister Versicherungsbestätigung für rote Kennzeichen
Gebühr: ca. 120,00 €

Eine abweichende Gebührenfestsetzung kann sich je nach der Besonderheit des Einzelfalles ergeben.

Die Kennzeichen werden bei der erstmaligen Beantragung befristet ausgegeben. Sollten der Ablauf der Frist versäumt werden, erlischt das Kennzeichen und muss neu beantragt werden!

Umweltplakette

Ab dem 1. 2. 2008 wurde in einigen Großstädten in Deutschland eine Umweltzone eingeführt. Mit Ihrem Fahrzeug dürfen Sie dann nur noch in diese Zonen fahren, wenn das Kfz mit einer entsprechenden Plakette versehen wurde.

Diese Plaketten erhalten Sie:


•in jeder Zulassungsstelle
•in jeder Werkstatt, in der Abgasuntersuchungen durchgeführt werden dürfen und
•bei jedem Sachverständigen einer Prüforganisation (z. B. Dekra, TÜV, GTÜ, GTS, KÜS etc.)

Legen Sie dazu bitte Ihren Fahrzeugschein/Ihre Zulassungsbescheinigung Teil 1 vor.

Kosten für die Plakette: 5,30 Euro bei Empfang in der Zulassungsstelle

Oldtimerkennzeichen H

Ein Oldtimerkennzeichen kann für Fahrzeuge zugeteilt werden, die vor mindestens 30 Jahren erstmals in den Verkehr gekommen sind und vornehmlich zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes eingesetzt werden.

Folgende Unterlagen sind für die Zuteilung eines Oldtimerkennzeichens vorzulegen:


•Oldtimer-Gutachten nach § 21 c StVZO
•Zulassungsbescheinigung Teil II / Fahrzeugbrief
•Zulassungsbescheinigung Teil I / Fahrzeugschein und Kennzeichenschilder bzw. Abmeldebescheinigung
•Versicherungsbestätigung
•Nachweis über gültige Hauptuntersuchung
•Vorhandene Kennzeichenschilder

Gebühr: ca. 30,00 € bis 70,00 €
Wunschkennzeichen 10,20 € bzw. 12,80 €
Zusätzlich: Kennzeichenschilder

Saisonkennzeichen

Bei der Zuteilung eines Saisonkennzeichens können Sie als Fahrzeughalter entscheiden, für welchen Zeitraum (mindestens zwei Monate, höchstens 11 Monate) das Fahrzeug auf öffentlichen Straßen zugelassen werden soll.
Die Festlegung des Betriebszeitraumes erfolgt nach vollen Monaten, d. h. der Beginn ist immer der erste Tag, das Ende immer der letzte Tag des betreffenden Monats. Bei Fahrzeugen mit zugeteilten Saisonkennzeichen gelten grundsätzlich alle Vorschriften, die auch für das normale amtliche Kennzeichen anzuwenden sind.
Dies hat zur Folge, dass Sie den Verkauf ihres Fahrzeuges bzw. Namens- und Adressänderungen unverzüglich - auch außerhalb des Betriebszeitraumes – anzuzeigen haben. Gleiches gilt auch beim Wechsel der Versicherungsgesellschaft.

Welche Unterlagen Sie im Einzelnen für die Zuteilung eines Saisonkennzeichens benötigen ist abhängig davon, ob es sich um eine Neuzulassung, eine Umschreibung oder eine Wiederzulassung handelt. Allerdings muss die Versicherungsgesellschaft bei der Zuteilung eines Saisonkennzeichens auf der Versicherungsbestätigungskarte den gewünschten Betriebszeitraum angeben.

Welche Unterlagen muss ich vorlegen:


•Zulassungsbescheinigung Teil II / Fahrzeugbrief
•Zulassungsbescheinigung Teil I / Fahrzeugschein
•Versicherungsbestätigung
•Nachweis über gültige Hauptuntersuchung
•Vorhandene Kennzeichenschilder

Gebühr: ca. 27,00 € bis 45,50 €
Wunschkennzeichen 10,20 € bis 12,80 €
Zusätzlich: Kennzeichenschilder

Verlust / Diebstahl Zulassungsbescheinigung Teil II / Fahrzeugbrief

Wenn Sie Ihre(n) Zulassungsbescheinigung Teil II/Fahrzeugbrief verloren haben oder die/der Zulassungsbescheinigung Teil II/Fahrzeugbrief gestohlen wurde, benötigen Sie folgende Unterlagen:


•Zulassungsbescheinigung Teil I / Fahrzeugschein
•wenn vorhanden: Diebstahlanzeige der Polizei
•im Einzelfall sind noch weitere Nachweise und Erklärungen notwendig. Informieren Sie sich bei Ihrer Zulassungsbehörde
•Nachweis über gültige Hauptuntersuchung
Sollten Sie keine Diebstahlanzeige haben, weil Ihnen die/der Zulassungsbescheinigung Teil II/Fahrzeugbrief abhanden gekommen ist, wird von der Zulassungsbehörde eine eidesstattliche Versicherung entgegen genommen.

Zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung ist derjenige verpflichtet, der die/den Zulassungsbescheinigung Teil II/Fahrzeugbrief verloren hat.

Die/der Zulassungsbescheinigung Teil II/Fahrzeugbrief wird vom Kraftfahrtbundesamt Flensburg aufgeboten und im Verkehrsblatt veröffentlicht. Wird eine neue Zulassungsbescheinigung Teil II ausgestellt, kann diese erst nach Abschluss des Aufbietungsverfahrens (ca. 2 - 3 Wochen nach Antragstellung) ausgehändigt werden.

Gebühren: 23,60 € bis 60,00 €

Verlust / Diebstahl Kennzeichenschilder

Wenn ein oder beide Kennzeichenschilder des Fahrzeuges verloren gegangen sind oder gestohlen wurden, benötigen Sie folgende Unterlagen:


•Zulassungsbescheinigung Teil I / Fahrzeugschein
•Zulassungsbescheinigung Teil II / Fahrzeugbrief
•das noch vorhandene Kennzeichenschild
•wenn vorhanden: Diebstahlanzeige der Polizei
•Bescheinigung über gültige Hauptuntersuchung

Bei Verlust oder Diebstahl der Kennzeichenschilder wird Ihnen ein neues Kennzeichen zugeteilt. Das bisherige Kennzeichen wird gesperrt, um einem möglichen Kennzeichenmissbrauch vorzubeugen.

Sollten Sie keine Diebstahlanzeige gemacht haben, wird von der Zulassungsbehörde die entsprechende Ausschreibung zur Suche vorgenommen. Zur Abgabe der Verlusterklärung ist derjenige verpflichtet, der das/die amtliche Kennzeichen verloren hat.

Gebühr: 26,90 € bis 49,70 €
Wunschkennzeichen 10,20 € bzw. 12,80 €
Zusätzlich: Kennzeichenschilder

Ersatzprägung Kennzeichen aufgrund Beschädigung (Bruch, Beulen oder unleserlich)

Sie benötigen ein Ersatz für ein beschädigtes Kennzeichen? Dazu bringen Sie bitte folgendes mit:

•Zulassungsbescheinigung Teil I / Fahrzeugschein
•Beschädigtes Kennzeichen
•Personalausweis
•Nachweis über gültige Hauptuntersuchung

Gebühren: pro Kennzeichenschild zwischen 3,60 und 4,10 €
Zusätzlich: Kennzeichenschild

Ausfuhrkennzeichen

Soll ein Fahrzeug ins Ausland ausgeführt werden, kann ein Ausfuhrkennzeichen mit dazugehörigem internationalen Zulassungsschein beantragt werden. Das Fahrzeug darf nur zugelassen werden, wenn eine gültige Haftpflichtversicherung besteht und mindestens verkehrssicher ist.

Die Zulassung kann längstens für ein Jahr befristet werden. Die Gültigkeit der Zulassung ist auf die Dauer der nachgewiesenen Haftpflichtversicherung zu befristen. Das Fahrzeug kann bis zum Ablauf der Gültigkeit des Ausfuhrkennzeichens hier und im Ausland gefahren werden.

Nachfolgende Unterlagen sind vorzulegen:

•Zulassungsbescheinigung Teil II / Fahrzeugbrief
•Abmeldebescheinigung oder Zulassungsbescheinigung Teil I / Fahrzeugschein und Kennzeichenschilder (falls vorhanden)
•Versicherungsbestätigung für Ausfuhrkennzeichen
•Nachweis über gültige Hauptuntersuchung. Ist die Frist für die Hauptuntersuchung bereits abgelaufen oder würde sie innerhalb der vorgesehenen Gültigkeitsdauer der Zulassung ablaufen, ist eine Zulassung nicht möglich!

Gebühr: 34,90 € bis 52,70 €
Zusätzlich: Kennzeichenschilder

Umschreibung innerhalb des Landkreises

Wenn Sie ein Gebrauchtfahrzeug umschreiben wollen, das bereits im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte zugelassen ist, benötigen Sie folgende Unterlagen:

•Zulassungsbescheinigung Teil I / Fahrzeugschein bzw. Abmeldebescheinigung
•Zulassungsbescheinigung Teil II / Fahrzeugbrief
•Versicherungsbestätigung
•Nachweis über gültige Hauptuntersuchung
•Vorhandene Kennzeichenschilder, sofern Fahrzeug zugelassen ist und eine gleichzeitige Umkennzeichnung erfolgen soll

Gebühr: ca. 20,00 bis 40,00 Euro
Wunschkennzeichen: 10,20 € bzw. 12,80 €
Zusätzlich: evtl. Kennzeichenschilder

Umschreibung von außerhalb ohne Halterwechsel

Wenn Sie Ihr Fahrzeug aufgrund eines Umzuges bei uns zulassen wollen, das bisher nicht im Landkreis zugelassen war, benötigen Sie folgende Unterlagen:

•Zulassungsbescheinigung Teil II / Fahrzeugbrief
•Zulassungsbescheinigung Teil I / Fahrzeugschein und Kennzeichenschilder
•Versicherungsbestätigung
•Nachweis über gültige Hauptuntersuchung

Achtung: es ist ab dem 01.01.2015 möglich, auf dem Fahrzeugschein/der Zulassungsbescheinigung Teil 1 einen Adressaufkleber aufzubringen. Machen Sie von dieser Regelung Gebrauch, dann benötigen Sie den Fahrzeugbrief/die Zulassungsbescheinigung Teil 2 nicht. Dieses gilt auch nur für den Fall, dass Sie mit den vorhandenen Kennzeichen weiterfahren und keine regionalen Kennzeichen wünschen.

Wünschen Sie regionale Kennzeichen, dann benötigen wir in jedem Fall den Fahrzeugbrief/die Zulassungsbescheinigung Teil 2 zur Umschreibung.

Gebühr: ca. 16,70 € bis 70,00 €
Wunschkennzeichen: 10,20 € bzw. 12,80 €
Zusätzlich: Kennzeichenschilder

Zulassung auf Minderjährige als Fahrzeughalter

Ein Minderjähriger kann die Zulassung eines Fahrzeuges beantragen, wenn seine gesetzlichen Vertreter einwilligen (§§ 106, 107 Bürgerliches Gesetzbuch – BGB). Hierzu ist eine schriftliche Einwilligung gegenüber der Zulassungsbehörde abzugeben.
Gesetzliche Vertreter des Minderjährigen sind in der Regel die Eltern (§ 1626 BGB), ggf. ein Elternteil oder ein Vormund (§ 1793 BGB).
Neben der o. g. Einwilligungserklärung verlangt die Zulassungsbehörde von dem/den gesetzlichen Vertreter/n eine Erklärung, wonach diese/r die persönliche Haftung für alle aus der Zulassung des Fahrzeuges sich etwa ergebenen Folgen übernimmt/übernehmen.
Ein Fahrzeug darf auf Minderjährige ohne eine Behinderung nur dann zugelassen werden, wenn die minderjährige Person für dieses Fahrzeug eine entsprechende Fahrerlaubnis besitzt.

Zusätzlich notwendige Unterlagen für die Fahrzeugzulassung:

  • Einverständniserklärung der Eltern/des Minderjährigen (der ADAC bietet in seinem Internetauftritt ein Muster für eine solche Einwilligungserklärung) 

  • Ausweise der Eltern/des Elternteils/Erziehungsberechtigten und des Minderjährigen 

  • Bei minderjährigen Fahrerlaubnisinhaber: Fahrerlaubnis bzw. Prüfbescheinigung „Begleitendes Fahren ab 17“ und Vollmacht bei nicht persönlicher Vorsprache 

    • Bei schwerbehinderten Minderjährigen: Schwerbehindertenausweis, Personalausweis oder Meldebescheinigung 

    • Bei allein Sorgeberechtigten: Sorgerechtsnachweis

Wechselkennzeichen

Ab dem 01. 07. 2012 können Sie Wechselkennzeichen beantragen. Diese Kennzeichen werden für max. 2 Fahrzeuge der gleichen Fahrzeugklasse ausgegeben (außer LKW, KOM, Traktoren) und bestehen aus einem fahrzeugbezogenen Teil und einem variablen Teil. Da der Aufwand bei der Prägung der Kennzeichen sehr hoch ist, sollten Sie sich vor Zulassung der Fahrzeuge mit Wechselkennzeichen in der Prägestelle über die Kosten und den Verfahrensweg informieren. Die Kennzeichen werden nicht sofort geprägt sondern erst bestellt.


Die Verwaltungsgebühr erhöht sich um 6,00 Euro pro Fahrzeug.
Wechselkennzeichen


Kosten für die Kennzeichen: ab 120,00 Euro

Bankbrief-Auskunft

Bankbrief-Auskunft

(Bürger oder Firmen, die in der Zulassungsbehörde einen Vorgang zu ihrem Fahrzeug bearbeiten lassen möchten, aber nicht selbst über die dafür benötigte Zulassungsbescheinigung Teil II bzw. den Fahrzeugbrief verfügen, können mit eKOL-KFZ Modul Bankbriefauskunft prüfen, ob die angeforderten Dokumente bereits in der Zulassungsbehörde vorliegen.)

Bürgerservicecenter

Bitte unbedingt vorher telefonisch einen Termin vereinbaren bei der Kfz-Zulassung Tel 0395 57087 3700

Regionalstandort Demmin, Adolf-Pompe-Str. 12-15
Raum: Haus D Zi.-Nr. 050 
  E-Mail: buergerbuero-dm@lk-seenplatte.de  
Fax:     0395 57087 64700
Neustrelitz, Woldegker Chaussee 35
Raum: 0.25  / 4.12
  E-Mail: buergerbuero-ntz@lk-seenplatte.de
Fax:     0395 57087 63700
Waren (Müritz), Zum Amtsbrink 2
Raum: E.16/17
  E-Mail: buergerbuero-wrn@lk-seenplatte.de
Fax:     0395 57087 62700

Neubrandenburg, Rathaus, Friedrich-Engels-Ring 53

  E-Mail: buergerbuero-nb@lk-seenplatte.de
Fax:     0395 57087 65700

Termin Kfz-Zulassung vereinbaren

Ab sofort sind die Bürgerservice-Zentren am Dienstag und Donnerstag zu den bekannten Öffnungszeiten ohne vorherige Terminabsprache erreichbar.

Für Montag, Mittwoch und Freitag vereinbaren Sie bitte telefonisch unter 0395 57087 3700
oder per Online-Termin -buchen

Die Bürgerservice-Zentren mit der Kfz-Zulassung haben zu den bekannten Öffnungszeiten geöffnet.
Montag: 08:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 16:00 Uhr
Dienstag: 08:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 17:30 Uhr
Mittwoch: 08:00 bis 12:00 Uhr
Donnerstag: 08:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 16:00 Uhr
Freitag: 08:00 bis 12:00 Uhr

Grundsätzlich sind vorzulegen:

Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung für den zukünftigen Fahrzeughalter,

  1. Vollmacht, falls der zukünftige Fahrzeughalter die Zulassung nicht alleine vornehmen kann,
  2. Teilnahmeerklärung am Lastschrifteinzugsverfahren
  3. bei Zulassung auf behinderte Personen: Schwerbehindertenausweis
  4. bei Zulassung auf Firmen: Handelsregisterauszug, Gewerbeanmeldung und Personalausweis des Geschäftsführers
  5. bei Zulassung auf Vereine: Vereinsregister und Personalausweis des Vorstandsvorsitzenden
  6. bei Zulassung auf minderjährige Personen: Einverständniserklärung der Eltern/Erziehungsberechtigten und Personalausweise derer

Achtung: Wenn Sie in der Gemeinde Feldberger Seenlandschaft, Amt Malchin am Kumerower See, Amt Penzliner Land, Amt Röbel-Müritz, Amt Stargarder Land, Amt Stavenhagen, Amt Woldegk, Stadt Dargun oder im Amtsbereich Friedland wohnen, müssen Sie nicht in jedem Fall zu uns in die kreisliche Kfz-Zulassungsstelle kommen. Und zwar, wenn Sie innerhalb dieser Gemeinde oder dieses Amtsbereiches umziehen oder wenn Sie aus dem Kreisgebiet zuziehen.

Voraussetzung ist, dass Ihr Kraftfahrzeug in unserer Zulassungsstelle bereits gemeldet ist! Auch wenn Sie ein Fahrzeug abmelden möchten, können Sie als Einwohner der obigen Gemeinden die Abmeldung in den Einwohnermeldeämtern in der Nähe Ihres Wohnortes erledigen. Auch hier ist wieder die Voraussetzung, dass das betreffende Fahrzeug bereits bei uns im Kreis registriert ist. Dazu sind die Kfz-Papiere (Fahrzeugschein/Zulassungsbescheinigung Teil 1) und die Nummernschilder in das Einwohnermeldeamt/Bürgerbüro mitzubringen. Bei fehlenden Dokumenten oder Kennzeichen müssen Sie allerdings die zuständige Zulassungsstelle aufsuchen.