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Die Aufgaben des Sachgebietes Katastererneuerung bestehen im Wesentlichen in:
Eine der Grundlagen für die Aufgaben im Sachgebiet Katastererneuerung ist die Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums vom 21. Dezember 2020, Prioritäten im Liegenschaftskataster Mecklenburg-Vorpommern (LiKatVV M-V)* Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Inneres und Europa Vom 21. Dezember 2020 – II 260 -19301-2011/004-011 – VV Meckl.-Vorp. Gl.-Nr. 219 - 12.
Daraus ergeben sich folgende Aufgabenbereiche:
weitere Informationen:
Landesweite flächendeckende Aktualisierung der tatsächlichen Nutzung im Liegenschaftskataster in Mecklenburg-VorpommernFür Eigentümerinnen und Eigentümer stellt das Liegenschaftskataster eine wesentliche Säule der Eigentumssicherung nach Artikel 14 des Grundgesetzes dar. Zusammen mit dem Grundbuch sichert das Liegenschaftskataster die Rechte an Grundstücken und Gebäuden und dient der Rechtssicherheit im Grundstücksverkehr. Aus Kapazitätsgründen wurden die Nutzungen und Nutzungsgrenzen in Mecklenburg-Vorpommern in den letzten Jahrzehnten nur punktuell zumeist im Zuge von Liegenschaftsvermessungen aktualisiert. Ab 2022/23 wird auf eine landesweit flächendeckende Aktualisierung orientiert. Im Rahmen der flächendeckenden Aktualisierung der tatsächlichen Nutzung werden innerhalb eines Zeitraums von etwa fünf Jahren alle im Liegenschaftskataster nachgewiesenen Nutzungen über- prüft und erforderlichenfalls geändert. Die Aktualisierung der tatsächlichen Nutzung im Liegenschaftskataster ist eine reine Erhebung der vorgefundenen tatsächlichen Nutzungsverhältnisse zum Zeitpunkt der Aktualisierung ohne rechtsgestaltende Wirkung. Sie ist insofern kein Verwaltungsakt im Sinne des Verwaltungsverfahrens-, Zustellungs- und Vollstreckungsgesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern (Lan- desverwaltungsverfahrensgesetz - VwVfG M-V) und kann daher nicht durch Widerspruch angefochten werden. Es erfolgt mit der Aktualisierung der tatsächlichen Nutzung keine Bodenwertsteigerung oder -minderung. Sie übt keine rechtliche Wirkung auf den Bodenwert aus. Anderweitige rechtliche Festlegungen (z. B. planerische Festsetzungen gemäß Baunutzungsverordnung) wer- den durch die Aktualisierung ebenfalls nicht berührt. Mit der flächendeckenden Aktualisierung der tatsächlichen Nutzung wird der zunehmenden Digitalisierung der Verwaltung und Wirtschaft sowie den steigenden Anforderungen der Nutzer an vollständige und aktuelle Daten des Liegenschaftskatasters Rechnung getragen. Eine Übersicht über den Bearbeitungsstand kann unter Geoportal TN Aktualisierung abgerufen werden. |