Seiteninhalt

Allgemeine Rechtsaufsicht

30.3

Das Sachgebiet ist für die Ausübung der Rechtsaufsicht über die kreisangehörigen Gemeinden (mit Ausnahme der Stadt Neubrandenburg), Ämter sowie der Zweckverbände, soweit sie der Rechtsaufsicht des Landrates unterstehen und den Kreisfeuerwehrverband, verantwortlich.

Des Weiteren sind hier die Zentrale Vergabestelle des Landkreises und die Vergabenachprüfstelle angebunden.