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EU-Projekte im Landkreis

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EFRE

Bund und MV - gefördert

Gesamtübersicht der Förderprojekte

Fördernummer GRWI-18-0032
Förderobjekt RBB Müritz

Fördernummer GRWI-18-0034
Förderobjekt RBB GeSoTec

Fördernummer: GRWI-17-0006
Ausbau der Kreisstraße MSE 6 (MÜR 26)
Fördernummer GRWI-18-0052
Förderobjekt Internat NBG

Fördernummer:  RADK-19-0001
Radwegneubau NBG- Burg Stargard, 2. BA Lindenhof - Burg Stargard

Fördernummer GRWI-17-0044
Förderobjekt: MSE 90, 
4. Bauabschnitt / 5. Bauabschnitt
Fördernummer GRWI-16-0066
Förderobjekt Regionales
Berufliches Bildungszentrum Müritz

Fördernummer GRWI-20-0022
Förderobjekt BS NBG Wirtschaft und VerwaltungBrandschutzertüchtigung und Modernisierung

Fördernummer: RADK-19-0010
Neubau eines Radweges auf der Bahntrasse Stuer – Röbel/Müritz 1. BA B198 (Dambeck) - Röbel/Müritz

Förderprojekt-Nr. FKP-0309-20-C
Austausch zur Förderung der Gesundheit
Fördernummer: Az: GRWI-18-0040
RBB Neustrelitz / Modernisierung der Gebäudeleittechnik und Errichtung WLAN- und IT-Infrastruktur
 

Jugendsozialarbeit

Die Jugendsozialarbeit im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte dient dem Ziel, sozial benachteiligte und individuell beeinträchtigte jungen Menschen, die im erhöhten Maße auf Unterstützung angewiesen sind, sozialpädagogische Hilfen anzubieten. In Verknüpfung mit schulischen und arbeitsmarktbezogenen Maßnahmen wird eine Integration in schulische Bildung, berufliche Ausbildung oder in den Arbeitsmarkt unterstützt. Junge Menschen werden zu einer eigenständigen Lebensführung befähigt. Dies geschieht in Form von Einzelarbeit, Gruppenarbeit sowie der dazu notwendigen Netzwerk- und Gremienarbeit. Jugendsozialarbeit ist eine Leistungen der Jugendhilfe gemäß § 13 SGB VIII.

Die Förderung der Fachkräfte der Jugendsozialarbeit dient dem Ziel, denjenigen jungen Menschen weitergehende sozialpädagogische Hilfestellungen zu gewähren, deren Integration in den Arbeitsmarkt oder in die berufliche Bildung gefährdet ist. Durch gezielte Einzelfallbegleitung, Methoden der Jugendberufshilfe und der arbeitsweltbezogenen Jugendarbeit werden junge Menschen angesprochen, die durch Schul- bzw. Ausbildungsabbruch, fehlende Berufsreife, gestörtes Sozialverhalten, durch individuelle Beeinträchtigungen oder ausgrenzende Verhaltensweisen gekennzeichnet sind.

Die Jugendsozialarbeit im Landkreis wird primär von Trägern der freien Jugendhilfe durchgeführt und findet in Form einrichtungsbezogener Arbeit (Jugendclubs, Jugendhäuser usw.) sowie in mobiler bzw. aufsuchender Form statt. Der Landkreis fördert mit kreislichen Mitteln in Verbindung mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) und mit Mitteln des Landes MV in allen Regionalstandorten Jugendsozialarbeit.

https://www.europa-mv.de/foerderinstrumente/fonds_mv/esf/

Richtlinie III Gewährung von Personal- und Sachkostenzuschüssen für Fachkräfte der Schul- und Jugendsozialarbeit im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte

Antrag auf Förderung von Personal- und Sachkostenzuschüssen für Fachkräfte der Schul- und Jugendsozialarbeit im Landkreis MSE nach Richtlinie III

Verwendungsnachweis über eine Förderung von Personal- und Sachkostenzuschüssen der Schul- und Jugendsozialarbeit im Landkreis MSE nach Richtlinie III

Schulsozialarbeit

Die Unterstützung von Schulsozialarbeit im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte dient dem Ziel der Förderung individueller und sozialer Entwicklung von Schülerinnen und Schülern unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Lebenslagen von Mädchen und Jungen. Zudem unterstützt Schulsozialarbeit bei der schulischen Berufsorientierung zur Erleichterung des Übergangs von Schule in Ausbildung in Form von sozialpädagogischer Beratung und Begleitung.
Die Förderung von Stellen der Schulsozialarbeit durch das Jugendamt des Landkreises MSE trägt dazu bei, soziale Benachteiligungen und individuelle Beeinträchtigungen zu vermeiden und abzubauen, Ausgrenzungen und Risiken des Scheiterns in der Schule entgegenzuwirken, schulisch weniger Erfolgreiche darin zu unterstützen, ihre Stärken zu entfalten, Ressourcen zu erschließen, Lebensperspektiven zu entwickeln und somit ausbildungsreif zu werden. Auch dient Schulsozialarbeit dazu, die Ausbildungsfähigkeit und die späteren Integrationschancen in den Arbeitsmarkt zu erhöhen.

Die Schulsozialarbeit im Landkreis MSE wird primär von anerkannten Trägern der freien Jugendhilfe umgesetzt, die im Einklang mit der örtlichen Jugendhilfeplanung stehen und die Leistungen gemäß § 13 SGB VIII erbringen.
Finanziert werden die Stellen mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) sowie Landes- und Kreismitteln als Personalkostenzuschuss in Höhe von maximal 60 % der förderfähigen Gesamtpersonalkosten.

https://www.europa-mv.de/foerderinstrumente/fonds_mv/esf/

Sozialraumorientierte Schulsozialarbeit Plus

Die Unterstützung von sozialraumorientierter Schulsozialarbeit im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte (MSE) dient dazu, die Möglichkeiten des sozialen Lebensraums (Sozialraum) der Schülerinnen und Schüler mit ihnen gemeinsam zu ermitteln, stärker zu berücksichtigen und zu vernetzen. Auch Familien und Lehrkräfte der jungen Menschen sind hierbei mit einzubeziehen. Durch die Vernetzung mit den örtlichen Trägern der Jugendhilfe, den Bildungs- und Freizeitangeboten und regionalen Partnern in Wirtschaft und Verwaltung, tragen die Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter als Mittlerinnen und Mittler dazu bei, den Informationsaustausch verschiedener gesellschaftlicher Bereiche anzuregen und Bildungs- und Förderangebote zu verknüpfen. Hemmschwellen gegenüber Institutionen werden hierbei überwunden, um individuelle und bildungsbedingte Benachteiligungen abzubauen und den jungen Menschen ein gelingender Einstieg in den beruflichen und persönlichen Lebensweg zu ermöglichen. Hierbei werden die unterschiedlichen Lebenslagen von Mädchen und Jungen sowie die Bedarfe, Anliegen und Erfahrungen aller Geschlechter im Hinblick auf die individuelle und soziale Entwicklung der jungen Menschen besonders berücksichtigt.

Die sozialraumorientierte Schulsozialarbeit im Landkreis MSE wird primär von anerkannten Trägern der freien Jugendhilfe umgesetzt, die im Einklang mit der örtlichen Jugendhilfeplanung stehen und die Leistungen gemäß § 13a SGB VIII erbringen.
Finanziert werden die Stellen mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) sowie Kreismitteln, als Personalkostenzuschuss in Höhe von maximal 60 % der förderfähigen Gesamtpersonalkosten. Der Personalkostenzuschuss des Schulträgers beträgt in der Regel 40 %.

https://www.europa-mv.de/foerderinstrumente/fonds_mv/esf/