Terminvereinbarung
Wir möchten Ihr Anliegen zügig bearbeiten und Ihre Wartezeit möglichst kurz halten. Aus diesem Grund bitten wir Sie vor Ihrem Besuch um eine Terminvereinbarung.
Nutzen Sie dazu gerne unsere Online ...
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Fördernummer GRWI-18-0032 |
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Fördernummer GRWI-18-0034 |
| Fördernummer: GRWI-17-0006 Ausbau der Kreisstraße MSE 6 (MÜR 26) |
| Fördernummer GRWI-18-0052 Förderobjekt Internat NBG |
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Fördernummer: RADK-19-0001 |
| Fördernummer GRWI-17-0044 Förderobjekt: MSE 90, 4. Bauabschnitt / 5. Bauabschnitt |
| Fördernummer GRWI-16-0066 Förderobjekt Regionales Berufliches Bildungszentrum Müritz |
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Fördernummer GRWI-20-0022 |
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Fördernummer: RADK-19-0010 |
| Förderprojekt-Nr. FKP-0309-20-C Austausch zur Förderung der Gesundheit |
| Fördernummer: Az: GRWI-18-0040 RBB Neustrelitz / Modernisierung der Gebäudeleittechnik und Errichtung WLAN- und IT-Infrastruktur |
JugendsozialarbeitDie Jugendsozialarbeit im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte dient dem Ziel, sozial benachteiligte und individuell beeinträchtigte jungen Menschen, die im erhöhten Maße auf Unterstützung angewiesen sind, sozialpädagogische Hilfen anzubieten. In Verknüpfung mit schulischen und arbeitsmarktbezogenen Maßnahmen wird eine Integration in schulische Bildung, berufliche Ausbildung oder in den Arbeitsmarkt unterstützt. Junge Menschen werden zu einer eigenständigen Lebensführung befähigt. Dies geschieht in Form von Einzelarbeit, Gruppenarbeit sowie der dazu notwendigen Netzwerk- und Gremienarbeit. Jugendsozialarbeit ist eine Leistungen der Jugendhilfe gemäß § 13 SGB VIII. Die Förderung der Fachkräfte der Jugendsozialarbeit dient dem Ziel, denjenigen jungen Menschen weitergehende sozialpädagogische Hilfestellungen zu gewähren, deren Integration in den Arbeitsmarkt oder in die berufliche Bildung gefährdet ist. Durch gezielte Einzelfallbegleitung, Methoden der Jugendberufshilfe und der arbeitsweltbezogenen Jugendarbeit werden junge Menschen angesprochen, die durch Schul- bzw. Ausbildungsabbruch, fehlende Berufsreife, gestörtes Sozialverhalten, durch individuelle Beeinträchtigungen oder ausgrenzende Verhaltensweisen gekennzeichnet sind. Die Jugendsozialarbeit im Landkreis wird primär von Trägern der freien Jugendhilfe durchgeführt und findet in Form einrichtungsbezogener Arbeit (Jugendclubs, Jugendhäuser usw.) sowie in mobiler bzw. aufsuchender Form statt. Der Landkreis fördert mit kreislichen Mitteln in Verbindung mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) und mit Mitteln des Landes MV in allen Regionalstandorten Jugendsozialarbeit. SchulsozialarbeitDie Unterstützung von Schulsozialarbeit im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte dient dem Ziel der Förderung individueller und sozialer Entwicklung von Schülerinnen und Schülern unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Lebenslagen von Mädchen und Jungen. Zudem unterstützt Schulsozialarbeit bei der schulischen Berufsorientierung zur Erleichterung des Übergangs von Schule in Ausbildung in Form von sozialpädagogischer Beratung und Begleitung. Die Schulsozialarbeit im Landkreis MSE wird primär von anerkannten Trägern der freien Jugendhilfe umgesetzt, die im Einklang mit der örtlichen Jugendhilfeplanung stehen und die Leistungen gemäß § 13 SGB VIII erbringen.
Finanziert werden die Stellen mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) sowie Landes- und Kreismitteln als Personalkostenzuschuss in Höhe von maximal 60 % der förderfähigen Gesamtpersonalkosten. Sozialraumorientierte Schulsozialarbeit PlusDie Unterstützung von sozialraumorientierter Schulsozialarbeit im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte (MSE) dient dazu, die Möglichkeiten des sozialen Lebensraums (Sozialraum) der Schülerinnen und Schüler mit ihnen gemeinsam zu ermitteln, stärker zu berücksichtigen und zu vernetzen. Auch Familien und Lehrkräfte der jungen Menschen sind hierbei mit einzubeziehen. Durch die Vernetzung mit den örtlichen Trägern der Jugendhilfe, den Bildungs- und Freizeitangeboten und regionalen Partnern in Wirtschaft und Verwaltung, tragen die Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter als Mittlerinnen und Mittler dazu bei, den Informationsaustausch verschiedener gesellschaftlicher Bereiche anzuregen und Bildungs- und Förderangebote zu verknüpfen. Hemmschwellen gegenüber Institutionen werden hierbei überwunden, um individuelle und bildungsbedingte Benachteiligungen abzubauen und den jungen Menschen ein gelingender Einstieg in den beruflichen und persönlichen Lebensweg zu ermöglichen. Hierbei werden die unterschiedlichen Lebenslagen von Mädchen und Jungen sowie die Bedarfe, Anliegen und Erfahrungen aller Geschlechter im Hinblick auf die individuelle und soziale Entwicklung der jungen Menschen besonders berücksichtigt. Die sozialraumorientierte Schulsozialarbeit im Landkreis MSE wird primär von anerkannten Trägern der freien Jugendhilfe umgesetzt, die im Einklang mit der örtlichen Jugendhilfeplanung stehen und die Leistungen gemäß § 13a SGB VIII erbringen. |