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Aufhebung der tierseuchenbehördlichen Allgemeinverfügung zur Bekämpfung der bösartigen Faulbrut der Honigbienen vom 24.04.2025

Am 11.04.2025 wurde auf drei Bienenständen in 17036 Neubrandenburg/Fritscheshof und in 17039 Sponholz der Ausbruch der Amerikanischen Faulbrut amtlich festgestellt und ein Sperrbezirk von drei Kilometern gezogen.

Die Aufhebungsuntersuchungen aller Bienenvölker im Sperrbezirk im September ergaben keinen erneuten Nachweis von Sporen des Erregers.

Da damit die bösartige Faulbrut im o. g. Sperrbezirk gemäß § 12 Abs. 3 Bienenseuchen-Verordnung i. V. m. Artikel 170 der Verordnung (EU) 2016/429 als erloschen gilt, wird durch den Landkreis Mecklenburgische Seenplatte, vertreten durch den Landrat, Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Folgendes verfügt:

Aufhebung Tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung

08.10.2025