
Termin: telefonisch und online
Wir möchten Ihr Anliegen zügig bearbeiten und Ihre Wartezeit möglichst kurz halten. Aus diesem Grund bitten wir Sie vor Ihrem Besuch um eine Terminvereinbarung.
Nutzen Sie dazu gerne unsere Online ...
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50.0 zentrale Aufgaben/Steuerung Annett Schroeder / stellv. AL |
50.2 Eingliederungshilfe Denis Romanowski |
50.1 Asylbewerberleistung Maria Wulff |
50.3 Grundsicherung / Hilfe zum Lebensunterhalt Micaela Conrad |
50.4 Hilfe zur Pflege Stefanie Höfs |
"Aufgabe der Sozialhilfe ist es, den Leistungsberechtigten die Führung eines Lebens zu ermöglichen, das der Würde des Menschen entspricht.“ § 1 SGB XII
Wir erfüllen als Sozialamt die vielfältigen Aufgaben der Sozialhilfe nach dem Zwölften Sozialgesetzbuch (SGB XII), sowie nach verschiedenen Nebengesetzen und sind in der Regel immer dann für Sie zuständig, wenn Sie bei uns im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte wohnen oder außerhalb unseres Landkreises in ein Heim ziehen oder zu Hause ambulant betreut werden.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Amtes stehen Ihnen hierfür gern zur Verfügung. Informieren und beraten Sie sich. Wir unterstützen Sie, wenn Sie Leistungen geltend machen wollen.