Terminvereinbarung
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Der Handlungsbedarf zur Erstellung eines Barrierefreiheitsprogrammes ergibt sich aus der gesetzlichen Vorgabe des § 8 Absatz 3 des novellierten PBefG, wonach bis zum 01. Januar 2022 vollständige Barrierefreiheit im ÖPNV zu erreichen ist.
Der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte bekennt sich zu dieser Zielstellung und trifft in seinem am 10.10.2016 durch den Kreistag beschlossenen Nahverkehrsplan Festlegungen zur Umsetzung der gesetzlichen Forderung.
Eine grundlegende Voraussetzung sich dieser Aufgabe stellen zu können, war die sachgerechte und aktuelle Erfassung aller vorhandenen Zugangsstellen zum ÖPNV (Haltestellen, Omnibusbahnhöfe, Verknüpfungspunkte). Diese wurden in einem Haltestellenkataster aufgenommen und nach ihrer Funktionalität kategorisiert. Auf dieser Basis erfolgte die Aufstellung einer Prioritätenrangfolge für einen Maßnahmenplan, der auch ein Finanzierungskonzept beinhaltet.
Auf seiner Sitzung am 25.06.2018 hat der Kreistag mit Beschluss-Nr.: B-KT II/14/2018 die vorgelegte Prioritätenliste – Variante 3 Plus – und das Verfahren zur Umsetzung der Herstellung von Barrierefreiheit beim Zugang zur ÖPNV-Nutzung im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte (Barrierefreiheitsprogramm) beschlossen.